IHK-Gesetz

Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Industrie- und Handelskammern ist das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG). Darin geregelt sind die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern, die Grundlagen ihrer Finanzierung und ihre Organisation. Den aktuellen Gesetztext gibt es hier.