Was tun gegen unerwünschte Faxwerbung?

Unerwünschte Werbefaxzusendungen sind häufig noch ein Problem. Ärgerlich sind Werbefaxe, weil sie ds Faxgerät blockieren – vor allem aber, weil sie für den Empfänger mit Papier- und anderen Verbrauchskosten verbunden sind. Oftmals versuchen die Faxversender darüber hinaus, die Faxempfänger zu einer Rückantwort über eine so genannte Mehrwertnummer zu animieren, was weitere Kosten verursachen kann.
Unverlangte Werbefaxe sind wettbewerbswidrig
Die Rechtslage ist insoweit eindeutig: nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt es als wettbewerbswidrig, wenn an Privatpersonen oder Firmen unerwünschte Telefaxe ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis des Empfängers geschickt werden. Unaufgefordert zugesandte Werbemitteilungen können daher nach § 3 UWG bzw. §§ 823, 1004 analog Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich Unterlassungs- und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen die Versender der Mitteilungen auslösen.
Absender ermitteln
Wer gegen den Absender vorgehen will, wird auf den Werbefaxen oftmals nur eine Telefax- oder Telefonnummer finden, unter der man Informationen erhält beziehungsweise die Faxwerbung abbestellen kann. Hier kann unter Umständen die Bundesnetzagentur weiterhelfen. Sie stellt für die Meldung von Rufnummernmissbräuchen Formblätter zur Verfügung. Diese finden Sie hier. Auch darf die Bundesnetzbehörde nach einem Beschluss des VG Köln (Az. 11 L 765/05) bei Verstößen gegen das UWG selbst einschreiten und einem Versender von Werbefaxen die Versendung unter Hinweis auf § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG versagen.
Was kann man tun gegen Fax-Spam?
Bei unzulässiger Faxwerbung durch deutsche Unternehmen ist die Rechtsverfolgung relativ unproblematisch. Innerhalb weniger Tage kann per Abmahnung und einstweiliger Verfügung ein Werbeverbot erreicht werden. In Bezug auf eventuelle Verfahrenskosten muss der Betroffene jedoch leider immer damit rechnen, dass ihm neben zeitlichem und organisatorischem Aufwand auch ein Prozesskostenrisiko entsteht. Es kommt nicht selten vor, dass selbst bei einem gewonnenen Prozess die Prozesskosten nicht eingetrieben werden können.
Schwierig gestaltet sich die Rechtsverfolgung, wenn die Faxe aus dem Ausland stammen oder der inländische Absender nicht erkennbar angegeben wird. Trotz eindeutiger Rechtslage im Inland ist es also rein faktisch kaum möglich, der Flut der ausländischen Werbefaxe wirksam zu begegnen.
Eine Möglichkeit, die Flut der Faxwerbung zumindest etwas zu reduzieren besteht darin, sich auf die sogenannte Robinson-Listen setzen zu lassen. Zumindest seriöse Werbungstreibende orientieren sich bei der Erfassung ihrer Informationen an diesen Listen und versenden nicht an den dort erfassten Personenkreis. Die überwiegende Zahl der besonders störenden Fax-Spammer halten sich allerdings leider nicht an diese Liste.
Als pragmatische Lösung bleibt zu empfehlen, das Faxgerät nachts, sofern man in dieser Zeit keine Telefaxzusendungen erwartet, schlicht auszuschalten, denn wegen der günstigeren Übertragungskosten erfolgt die Übersendung von Fax-Spam meistens nachts oder am Wochenende.
Es ist dringend davon abzuraten, die auf den Fax-Spam angegebenen Mehrwertdienstenummern anzuwählen. Dies gilt auch für den Fall, dass lediglich versucht werden soll, die weitere Zusendung für die Zukunft zu unterbinden. Werden keine Telefaxzusendungen erwartet, kann es auch ratsam sein, das Gerät nachts und am Wochenende schlicht auszuschalten, denn wegen der günstigeren Übertragungskosten erfolgt die Übersendung von Fax-Spam meistens nachts oder am Wochenende.