Der rechtlich korrekte Auftritt im Internet

1. Impressumspflichten

Wer sich über eine Website oder über eine Online-Plattform im Internet präsentiert, d. h. sog. Telemedien anbietet, muss bestimmte Informationen über seine Identität vorhalten (sog. Impressumspflicht für Anbieter von Telemedien). Zu den Telemedien gehören grundsätzlich alle Arten von Internetseiten, egal ob Plattformen, Suchmaschinen, Onlineshops, Blogs oder Internetwerbung. Auch Social-Media-Auftritte unterliegen der Impressumspflicht. Hinsichtlich des Umfangs der Impressumspflicht wird zwischen geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Präsenzen und sonstigen Präsenzen unterschieden:
  • Alle Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben gem. § 1 Abs. 4  Telemediengesetz (TMG), § 55 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Name und Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten verfügbar zu halten.
  • Für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Internetangebote sieht § 5 TMG darüber hinausgehende Informationspflichten vor (hierzu ausführlich unter 1.1 bis 1.9). Bei Missachtung des § 5 TMG drohen ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro oder eine Abmahnung.
Hinweis: Für die Frage der Geschäftsmäßigkeit kommt es nach der Rechtsprechung nicht auf das Vorliegen einer Gewerbeanmeldung an. Vielmehr prüft die Rechtsprechung insoweit, ob eine nachhaltige Betätigung vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der Telemediendienst über einen längeren Zeitraum und nicht nur im Einzelfall angeboten wird. Für die Frage, ob die Internetangebote in der Regel gegen Entgelt angeboten werden, kommt es darauf an, ob ein vergleichbarer Inhalt normalerweise entgeltlich angeboten wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.
Die Rechtsprechung geht teilweise davon aus, dass auch bei sog. Baustellenseiten eine Impressumspflicht bestehen kann. Dies ist dann der Fall, wenn der Anbieter bereits geschäftlich tätig wird. Hierfür kann eine bloße Werbung ausreichen. Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie bereits die Baustellenseite mit einem Impressum versehen.
Folgende Impressumsangaben sind für geschäftsmäßige Telemediendienstanbieter nach § 5 TMG verpflichtend:

1.1 Name, Anschrift, Rechtsform

Im Internetauftritt ist der Name des Anbieters anzugeben.
Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmern ist dies der Nachname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname des Unternehmers.
Bei Personenvereinigungen und -gruppen ist die Angabe des Namens dieser Vereinigung oder Gruppe anzugeben.
Bei juristischen Personen (GmbHs und AGs) und bei Personenhandelsgesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z. B. OHG und KG) ist die offizielle im Handelsregister eingetragene vollständige Firmierung anzugeben, wobei die Rechtsform abgekürzt wiedergegeben werden kann, also z.B. GmbH oder e.V. . . Im Handelsregister eingetragene Kaufleute bezeichnen sich als „e. K.“ oder „e.Kfm.“.
Bei der Anschrift gilt es, die vollständige ladungsfähige Postanschrift anzugeben, also Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer. Die Nennung eines Postfaches reicht nicht aus, ebenso wenig eine E-Mail-Adresse. Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft ist nicht zwingend die Angabe des Sitzes erforderlich, sondern es genügt die Anschrift einer die Voraussetzungen des § 21 ZPO erfüllenden Niederlassung. Bei mehreren Niederlassungen ist im Zweifel die Hauptniederlassung anzugeben.

1.2 Name des Vertretungsberechtigten

Ist der Diensteanbieter eine juristische Person oder eine Personen(handels)gesellschaft, muss zusätzlich der Name und Vorname der Vertretungsberechtigten genannt werden. Vertretungsberechtigt sind diejenigen, die rechtlich verbindlich stellvertretend für die Vereinigung handeln können. Das sind beispielsweise für die AG der Vorstand oder bei der OHG und KG die vertretungsberechtigten Gesellschafter. Bei einem e. K. ist dies der Inhaber. Ist eine juristische Person als vertretungsberechtigt angegeben – wie etwa bei einer GmbH & Co. KG die Komplementär-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin – bedarf es der Angabe des Geschäftsführers dieser juristischen Person.  Als vertretungsberechtigt gilt nicht nur ein gesetzlicher, sondern auch ein rechtsgeschäftlicher Vertreter, wie ein Prokurist gem. § 48 HGB, oder ein Handlungsbevollmächtigter gem. § 54 HGB, sowie sonstige rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte, sofern an sie eine Zustellung gem. §§ 166 ff. ZPO möglich ist und es sich um natürliche Personen handelt. Nicht erforderlich ist die Angabe einer Anschrift des Vertretungsberechtigten. Sind mehrere Personen vertretungsberechtigt, genügt die Angabe eines einzigen.

1.3 Kapital

Befindet sich eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine GmbH in der Auflösung oder Liquidation, ist eine Angabe hierüber erforderlich.

1.4 Kontaktinformation

Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Diensteanbieter gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Angaben machen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen – hierzu zählen jedenfalls Telefon- und Faxnummen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist zwingend. Ein Online-Kontaktformular anstelle der E-Mail-Adresse ist nicht ausreichend. Die E-Mail-Adresse muss vollständig und exakt aufgeführt werden. Der EuGH hat auf Vorlage des BGH entschieden, dass neben der E-Mail-Adresse noch mindestens eine andere Kontaktmöglichkeit – aber nicht unbedingt eine Telefonnummer – angegeben werden muss, durch die eine unmittelbare und effiziente Kommunikation gewährleistet ist. Diese Vorgabe ist bspw. durch Angabe der E-Mail-Adresse, sowie einer vorgefertigten Anfragemaske, über die gleichsam auf abgekürztem Wege die Informationen an Mitarbeiter des Diensteanbieters weitergeleitet und oft binnen weniger Minuten beantwortet würde, ebenfalls erfüllbar. Auch Anrufbeantworter oder die Möglichkeit online durch Dateneingabe um Rückruf zu bitten, sind als zulässige Angaben zur unmittelbaren Kontaktaufnahme anzusehen, sofern ein zeitnaher Rückruf tatsächlich im Regelfall stattfindet.
Achtung: Inzwischen ist gemäß Art. 246 a § 1 Nr. 2  EGBGB geregelt, dass bei mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen zwingend die Angabe einer Telefonnummer erforderlich ist. Auch wenn diese Angabe nicht zwingend im Impressum erfolgen muss, bietet sich dort die Angabe  zumindest an.

1.5 Zulassungs-/Aufsichtsbehörde

Soweit eine behördliche Zulassung erforderlich ist, muss die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden. Fehlt eine Aufsichtsbehörde, ist die Zulassungsbehörde anzugeben.  Da dem Nutzer hierdurch eine einfache Kontaktaufnahme ermöglicht werden soll, ist auch eine Anschrift der Behörde anzugeben. Hier ist entweder die Postanschrift, oder die Webadresse ausreichend.. Von dieser Pflicht betroffen sind z.B. Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler, Immobilienmakler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter, Unternehmen aus den Branchen Personenbeförderung oder Güterkraftverkehr, Unternehmen aus dem Bewachungsgewerbe, Gaststätten.
Achtung: Bei Verlegung des Betriebssitzes kann sich die zuständige Aufsichtsbehörde ändern! Es ist immer die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben.

1.6 Register und Registernummer

Ist der Diensteanbieter in das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, ist die konkrete Registernummer sowie der Name des betreffenden Registers zu vermerken. Obwohl das Vermittlerregister im Gesetzeswortlaut nicht  genannt ist, wird Vermittlern von Versicherungen, Finanzanlagen und Immobiliardarlehen empfohlen, das Internetimpressum um die Angaben zum Vermittlerregister und zur Registrierungsnummer zu ergänzen (http://www.vermittlerregister.info).
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter müssen für diese Tätigkeiten keine Angaben zur Registrierung im Vermittlerregister machen, da für sie eine entsprechende Registrierungspflicht nicht besteht.

1.7 Reglemtierte Berufe

Erfasst sind alle Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung an den Besitz eines Diploms oder eines anderen Befähigungsnachweises gebunden sind (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Stadtplaner, Physiotherapeut, Logopäde, etc.). Sie müssen die Kammer, welcher sie angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Mitgliedsstaat der sie verliehen hat, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben, wie diese zugänglich sind, bezeichnen. Nach einem Beschluss des LG Berlin vom 11. Februar 2010 (Az.: 103 O 25/10) sollen auch Versicherungsvermittler unter diese Vorgabe fallen. Es ist daher zu empfehlen, diese Angaben  aufzuführen. Ebenso sollten Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler diese Angaben  tätigen.
Die Wohnimmobilienverwaltung sowie die Tätigkeiten als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer im Sinne des § 34c GewO gehören nicht zu den reglementierten Berufen. Angaben zur Berufskammer, der gesetzlichen Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen sind daher in Bezug auf diese Tätigkeiten nicht erforderlich.

1.8 Umsatzsteuer bzw. Wirtschaftsidentifikationsnummer

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist anzugeben, sofern das Unternehmen eine solche besitzt (i. d. R. umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die EU-Umsätze ausführen). Zudem ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139 c Abgabenordnung (AO) anzugeben, falls vorhanden.

1.9 Abwicklung oder Liquidation von Kapitalgesellschaften 

Befindet sich eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine GmbH in der Auflösung oder Liquidation, ist eine Angabe hierüber erforderlich. Über die Eröffnung von Insolvenzverfahren ist gleichfalls zu informieren.

Exkurs: Alternative Streitbeilegung

Hinweise auf Verfahren zur alternativen Streitbeilegung gehören streng genommen nicht zu den eigentlichen Impressumspflichten und sind nicht im Telemediengesetz geregelt.
Jedoch müssen Onlineshops, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, seit dem 09.01.2016 auf die Streitbeilegungsbeilegungsplattform bei der Europäischen Kommission (OS-Plattform) mit einem Link verweisen und ihre E-Mail-Adresse angeben. Aufgrund von Einzelfallrechtsprechung ist zu empfehlen, den Link klickbar auszugestalten. Unternehmer, die lediglich eine Internetseite zur Präsentation ihres Unternehmens betreiben, jedoch in diesem Zusammenhang keine Verträge schließen oder Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Geschäft tätig sind, sind von dieser Informationspflicht nicht betroffen.
Alle Unternehmen, die eine (an Verbraucher gerichtete) Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (gegenüber Verbrauchern) verwenden, müssen zusätzlich nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) über Möglichkeiten einer alternativen Streitbeilegung für Verbraucher und die Bereitschaft, sich daran zu beteiligen, informieren, sofern sie jeweils zum Stichtag 31.12. des Vorjahres mehr als 10 Arbeitnehmer (nach Kopfzahl, nicht Arbeitszeit) beschäftigt haben. Es sind somit auch reine Präsenzseiten erfasst, ebenso können stationäre Händler betroffen sein.
Die Informationen müssen leicht zugänglich sein. Daher bietet es sich an, diese Informationen unterhalb der Impressumsangaben zu platzieren.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik “Weitere Informationen”.

Exkurs: Jugendschutz

Soweit entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte (z. B. sexuelle oder gewaltverherrlichende Bilder, Filme oder PC-Spiele) bereitgehalten werden, müssen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) eingehalten werden. Es bietet sich an, die Kontaktdaten des dann zu bestellenden Jugendschutzbeauftragten im Impressum anzugeben (§ 7 Abs. 1 JMStV).

2. Datenschutzrechtliche Informationspflichten

Der Anbieter darf personenbezogene Daten der Nutzer nur erheben und verwenden, soweit dies das TMG oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat. Der Diensteanbieter muss gemäß § 13 TMG den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über
  • Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie
  • über die Verarbeitung der Daten in Staaten außerhalb der EU, also in Drittländern,  
in allgemein verständlicher Form unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
Auch gemäß § 33 Abs. 1 BDSG ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen, wenn erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert werden.
(Hinweis: Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 gilt, und auch nach dem dann geänderten BDSG werden die Betroffenenrechte nicht unerheblich ausgeweitet. Es ist  genau zu prüfen, welche Informationen künftig dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden müssen bzw. welche gesetzlichen Ausnahmen gegebenenfalls greifen.)
Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten.
Nach § 13 Abs. 6 TMG ist die Nutzung von Internetdiensten anonym oder unter Pseudonymen zu ermöglichen, soweit technisch möglich und zumutbar. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. Außerdem gibt es eine allgemeine Auskunftspflicht für gespeicherte Daten (§ 13 Abs. 8 TMG).
Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein, zentral in einer Datenschutzerklärung, die von jeder Seite aus abrufbar ist.
Insbesondere wenn auch  für den Nutzer „nicht sichtbare“ Datenerhebungen stattfinden, wie beispielsweise bei Webanalysediensten (z. B. etracker) oder social plugins (z. B. Facebook Like Button) muss dieser genau darüber informiert werden, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden. Ebenso müssen Informationen über die Erhebung und Verwendung von Bestandsdaten, ggf. bestehende Widerspruchs- und Auskunftsrechte, Informationen zu Sperrungen, Löschungen und Datenübermittlungen, Newsletter-Anmeldungen, Kontaktformulare und Server Logs mitgeteilt werden, um nur einige zu nennen. Es empfiehlt sich daher regelmäßig zu überprüfen, welche Daten durch den Seitenbetreiber gespeichert werden - für den Nutzer sichtbar oder unsichtbar - und  die Datenschutzerklärung regelmäßig zu aktualisieren.

3. Wie müssen die Informationen angegeben werden?

Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Sie müssen daher an gut wahrnehmbarer Stelle stehen und ohne langes Suchen jederzeit auffindbar sein. Ausreichend ist ein auf allen Seiten einer Internetadresse erreichbarer und klar bezeichneter Link zu einer Seite mit diesen Informationen. Als Link-Bezeichnung für die Impressumspflichten kommen Bezeichnungen wie "Impressum" oder "Kontakt" in Betracht.  Für die Datenschutzinformationen empfiehlt sich ein zusätzlicher Link "Datenschutz". Der BGH hat klargestellt, dass die Anbieterinformationen so bereitgehalten werden können, dass sie über zwei Links erreichbar sind, wenn die Links so bezeichnet sind, dass die Vorgehensweise für den Verbraucher klar und verständlich ist.

4. Was passiert, wenn die Informationspflichten nicht beachtet werden?

Werden die Impressumspflichten nicht beachtet, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zu beachten ist, dass dies nicht nur für vorsätzliche, sondern auch für fahrlässige Verstöße gilt.  Außerdem kann der Anbieter unter Umständen von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Anspruch genommen werden.

5. Weitere Informationspflichten

Neben den vorstehend aufgeführten Pflichteninformationen bestehen noch zahlreiche weitergehende gesetzliche Informationspflichten. So sind im Bereich der Fernabsatzverträge und des elektronisches Geschäftsverkehrs umfassende Informationsverpflichtungen (etwa zum Widerrufsrecht) in BGB und EGBGB vorgesehen. Vorgaben zur ordnungsgemäßen Preiskennzeichnung gegenüber Letztverbrauchern, insbesondere die Verpflichtung zur Angabe von Endpreisen inklusive Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteilen enthält die Preisangabenverordnung (PAngV).

6. Musterbeispiele für eine richtige Impressumsangabe im Internet

Beispiel 1: Einzelunternehmer (erlaubnisfreies Gewerbe)
Moritz Mustermann
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Telefon: +49 511 000000
Telefax: +49 511 000000
E-Mail: info@muster.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 12345678 (sofern vorhanden)
"Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: xxxx@xxxx.xx." (Beispiel für Unternehmer, die nicht verpflichtet und nicht bereit sind an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.)

 
Beispiel 2: GmbH (erlaubnisfreies Gewerbe)
Muster GmbH
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Telefon: +49 511 000000
Telefax: +49 511 000000
E-Mail:info@muster-gmbh.de
Geschäftsführer: Peter  Muster
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HR B 0000
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 12345678 (sofern vorhanden)
"Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: xxxx@xxxx.xx." (Beispiel für Unternehmer, die nicht verpflichtet und nicht bereit sind an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.)

 
Beispiel 3: Einzelunternehmer (erlaubnispflichtiges Gewerbe, hier: Versicherungsvertreter nach Registrierung)
Max Mustermann e. K.
Inhaber: Max Mustermann
Versicherungsvertreter
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Telefon: +49 511 00000
Telefax: +49 511 00000
E-Mail: info@muster.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 12345678 (sofern vorhanden)
Vermittlerregister: DIHK , Breite Straße 29, D-10178 Berlin
Telefon 030 20308-0
https://www.vermittlerregister.info
Registernummer: 12-1234-1234789
Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung als Versicherungsvertreter vorhanden;
zuständige Aufsichtsbehörde und Berufskammer:
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg
Tel.: 0761 3858-0
https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/
Berufsbezeichnung:
Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung; verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
"Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: xxxx@xxxx.xx." (Beispiel für Unternehmer, die nicht verpflichtet und nicht bereit sind an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.)
(Hinweis: Das TMG sieht keine Verpflichtung vor, auch die Vermittlerregisternummer und die registerführende Stelle (DIHK) im Impressum aufzuführen. Diese Angaben müssen aber nach § 15 Abs. 1 VersVermV beim ersten Geschäftskontakt mit dem Kunden in Textform erfolgen. Daher wird empfohlen, im Internet-Impressum zusätzlich auch die Anschrift, Telefonnummer sowie die elektronische Adresse des Vermittlerregisters und die Registrierungsnummer anzugeben.)
 
Beispiel 4: Sachverständige
Max Mustermann
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger  für "...”
Musterstraße 1
76133 Musterstadt
Telefon: 0761 0000
Telefax: 071 0001
E-Mail: info@mustermann.de
gegebenenfalls:
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HR 0000
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Max Mustermann wurde durch die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg für das Sachgebiet „...” öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein. Diese kann hier eingesehen werden.
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 0001000 (sofern vorhanden)
"Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: xxxx@xxxx.xx." (Beispiel für Unternehmer, die nicht verpflichtet und nicht bereit sind an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.)

Beispiel 5: GbR (erlaubnisfreies Gewerbe)
Musterfrau und Mustermann GbR
vertreten durch die Gesellschafter Frau Petra Musterfrau und Herrn Moritz Mustermann
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Telefon: +49 000000
Telefax: +49 000000
E-Mail: info@muster.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 1234567 (soferm vorhanden)
"Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: xxxx@xxxx.xx." (Beispiel für Unternehmer, die nicht verpflichtet und nicht bereit sind an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.)
(Hinweis: Die Bezeichnung als „Geschäftsführer“ im Fall einer GbR ist unzulässig, da irreführend.)

Beispiel 6: Einzelunternehmer (erlaubnispflichtiges Gewerbe, z. B. Wohnimmobilienverwalter)
Wohnimmobilienverwalter Max Mustermann
Musterstraße 1
000000 Musterstadt
Telefon: +49 511 00000
Telefax: +49 511 00000
E-Mail: info@muster-wohnimmobilien.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer : DE 1234567  (falls vorhanden)
zuständige Aufsichtsbehörde nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung: Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg
Tel.: 0761 3858-0
https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/
"Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: xxxx@xxxx.xx."
(Beispiel für Unternehmer, die nicht verpflichtet und nicht bereit sind an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.)

Beispiel 7: OHG/ GmbH & Co. KG/ UG (erlaubnisfreies Gewerbe)
Muster OHG (KG/ GmbH & Co. KG/ UG haftungsbeschränkt/ AG)
Musterstraße 1
000000 Musterstadt
Vertreten durch:
Max Muster und Frank Mann (OHG)
Max Muster (KG)
Geschäftsführer Herr Max Muster (UG)
die Muster GmbH, die ihrerseits vertreten wird durch den Geschäftsführer Max Muster (GmbH & Co. KG)
den Vorstand Max Muster und Frank Mann (AG)
Telefon: +49 511 00000
Telefax: +49 511 00000
E-Mail: info@muster.de
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HR B 0000
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 12345678 (sofern vorhanden)
"Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: xxxx@xxxx.xx."
(Beispiel für Unternehmer, die nicht verpflichtet und nicht bereit sind an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.)

Die Erstellung und Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Südlicher Oberrhein für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: Februar 2019