Hinweise auf Steuerschuldumkehr in Landessprachen

Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, gilt für die meisten Dienstleistungen an einen in der Europäischen Union ansässigen Leistungsempfänger, dass diese in dem Land (umsatz)steuerbar sind, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass die Versteuerung in dem betreffenden EU-Land erfolgt.
Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben verlagert sich in diesen Fällen die Steuerschuld durch das so genannte „reverse-charge-Verfahren” auf den Leistungsempfänger. Hierauf hat der Rechnungssteller hinzuweisen.
Die entsprechenden Rechnungshinweise in den Amtssprachen der Europäischen Union finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Deutsch
Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers
Bulgarisch
обратно начисляване
Dänisch
omvendt betalingspligt
Englisch
reverse charge
Estnisch
pöördmaksustamine
Finnisch
käännetty verovelvollisuus
Französisch
autoliquidation
Griechisch
aντίστροφη επιβάρυνση
Italienisch
inversione contabile
Kroatisch
prijenos porezne obveze
Lettisch
nodokļa apgrieztā maksā–ana
Litauisch
atvirk–tinis apmokestinimas
Maltesisch
inverżjoni tal-ħlas
Niederländisch
btw verlegd
Polnisch
odwrotne obciążenie
Rumänisch
taxare inversă
Portugiesisch
autoliquidação
Schwedisch
Omvänd betalningsskyldighet
Slowakisch
prenesenie daňovej povinnosti
Slowenisch
reverse charge
Spanisch
inversión del sujeto pasivo
Tschechisch
daň odvede zákazník
Ungarisch
fordított adózás
Quelle: Richtlinie 2010/45/EU DES RATES vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften
Weitere Details zur beschriebenen Regelung sowie zu Ausnahmen finden Sie in unserem Artikel Abrechnung von Dienstleistungen ins Ausland.