Sondergebiete: Innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr?

Lieferungen in Sondergebiete werfen immer wieder Fragen auf. Muss ich eine Ausfuhranmeldung machen? Wie ist die Rechnung korrekt zu erstellen? Benötige ich einen Ausfuhrnachweis oder einen Statusnachweis (T2L)? Im Folgenden finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Gebiete, die weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der EU zählen

Sendungen in Gebiete wie die Inseln Färöer, Gibraltar oder Helgoland werden wie Sendungen in ein Drittland behandelt. Für Anmeldung und Rechnung gilt:
  • Ausfuhranmeldung (Code: EX)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)

Gebiete, die zum Zollgebiet, aber nicht zum Mehrwertsteuergebiet der EU gehören

Für Sendungen in Gebiete wie die Kanarischen Inseln oder die überseeischen französischen Departements gelten folgende Regeln:
  • Ausfuhranmeldung (Code: CO)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)
  • Nachweis des Unionscharakters der Waren über ein Versandpapier (T2L oder T2LF). Diese werden ab März 2024 ersetzt durch das neue System “Proof of Union Status” (PoUS). In Ausnahmefällen und nach Rückspache mit dem Zoll kann das Einheitspapier T2L/T2LF auch weiterhin genutzt werden. Der Nachweis über Handelsdokumente bleibt bis August 2025 möglich (T2L-Vermerk auf Rechnung, ab 15.000 Euro Sichtvermerk der Zollstelle). Weiterführende Informationen zur Umstellung auf PoUS finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung.

Andorra und San Marino

Zwischen der EU und Andorra sowie San Marino besteht eine Zollunion. Das bedeutet, dass sich die meisten Waren zollfrei zwischen den Gebieten bewegen können. Ausgenommen sind im Warenverkehr mit Andorra Waren der Kapitel 1-24, mit San Marino EGKS-Waren. Für den Warenverkehr gelten folgende Regeln:
  • Ausfuhranmeldung
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)
  • Nachweis des Unionscharakters der Waren über ein Versandpapier (T2L oder T2LF). Diese werden ab März 2024 ersetzt durch das neue System “Proof of Union Status” (PoUS). In Ausnahmefällen und nach Rückspache mit dem Zoll kann das Einheitspapier T2L/T2LF auch weiterhin genutzt werden. Der Nachweis über Handelsdokumente bleibt bis August 2025 möglich (T2L-Vermerk auf Rechnung, ab 15.000 Euro Sichtvermerk der Zollstelle). Weiterführende Informationen zur Umstellung auf PoUS finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung.

Tabellarische Übersicht der Sondergebiete

Territorien Umsatzsteuerrechtliche/
Verbrauchsteuerrechtliche Behandlung
Zollrechtliche Behandlung
Andorra
Drittlandsgebiet
Zollunion
Akrotiri, Dhekalia (Hoheitsgebiete GB)
(werden auch nach Ablauf der Berxit-Übergangsfrist zum 1. Januar 2021 als Unionsgebiet behandelt)
Unionsgebiet
Unionsgebiet
Ålandinseln (FI)
Drittlandsgebiet
Unionsgebiet
Aruba, Curacao, St. Martin (niederländischer Teil), Bonaire, Saba, St. Eustatius (niederländischer Teil)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Azoren (PT)
Unionsgebiet
Unionsgebiet
Balearen (ES)
Unionsgebiet
Unionsgebiet
Berg Athos (GR)
Drittlandsgebiet
Unionsgebiet
Ceuta, Melilla (ES)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Campione d’Italia sowie der zum italienischen Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees (IT)
Drittlandsgebiet

Verbrauchsteuer: seit 1.1.2020 Unionsgebiet
bis 31.12.2019 Drittlandsgebiet

seit 1.1.2020 Unionsgebiet
Faröer
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Fürstentum Monaco
Unionsgebiet (wie Umsätze mit Herkunft FR zu behandeln)
Unionsgebiet
Gibraltar (GB)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Grönland
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Insel Helgoland,
Gebiet von Büsingen (DE)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Insel Man (GB)
 
Drittlandsgebiet (seit 1. Januar 2021)
Drittlandsgebiet (seit 1. Januar 2021)
Kanalinseln (GB)
 
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet (seit 1. Januar 2021)
Kanarische Inseln (ES)
Drittlandsgebiet
Unionsgebiet
Livigno (IT)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Madeira (PT)
Unionsgebiet
Unionsgebiet
San Marino
Drittlandsgebiet
Verbrauchsteuer:
Unionsgebiet
Zollunion
Überseeische französische Départements Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guyana, Réunion, St. Martin (frz. Teil), Mayotte (FR)
Drittlandsgebiet
Unionsgebiet
Überseeische französische Gebietskörperschaften und Gebiete: Neukaledonien, St. Barthélemy,  Saint-Pierre, Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Vatikan
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet