Sondergebiete: Innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr?

Lieferungen in Sondergebiete werfen immer wieder Fragen auf. Muss ich eine Ausfuhranmeldung machen? Wie ist die Rechnung korrekt zu erstellen? Benötige ich einen Ausfuhrnachweis oder einen Statusnachweis (T2L)? Im Folgenden finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Gebiete, die weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der EU zählen

Sendungen in Gebiete wie die Inseln Färöer, Gibraltar oder Helgoland werden wie Sendungen in ein Drittland behandelt. Für Anmeldung und Rechnung gilt:
  • Ausfuhranmeldung (Code: EX)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)

Gebiete, die zum Zollgebiet, aber nicht zum Mehrwertsteuergebiet der EU gehören

Für Sendungen in Gebiete wie die Kanarischen Inseln oder die überseeischen französischen Departements gelten folgende Regeln:
  • Ausfuhranmeldung (Code: CO)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)
  • Nachweis des Unionscharakters der Waren:

    Durch das neue System “Proof of Union Status” (PoUS) wurden die bisher verwendeten Versandpapiere T2L und T2LF ersetzt.

    Der Nachweis mit Handelsdokumenten bei einem Sendungswert bis 15.000 Euro bleibt unverändert alternativ möglich (T2L-Vermerk auf Rechnung). Bei Sendungen über 15.000 Euro bleibt der T2L-Vermerk mit Sichtvermerk der Zollstelle bis zum 30. Juni 2025 möglich, danach muss das PoUS-Modul genutzt werden.
Weiterführende Informationen zur Umstellung auf PoUS finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung bzw. der EU-Kommission.

Andorra und San Marino

Zwischen der EU und Andorra sowie San Marino besteht eine Zollunion. Das bedeutet, dass sich die meisten Waren zollfrei zwischen den Gebieten bewegen können. Ausgenommen sind im Warenverkehr mit Andorra Waren der Kapitel 1-24, mit San Marino EGKS-Waren. Für den Warenverkehr gelten folgende Regeln:
  • Ausfuhranmeldung
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)
  • Nachweis des Unionscharakters der Waren:

    Durch das neue System “Proof of Union Status” (PoUS) wurden die bisher verwendeten Versandpapiere T2L und T2LF ersetzt.

    Der Nachweis mit Handelsdokumenten bei einem Sendungswert bis 15.000 Euro bleibt unverändert alternativ möglich (T2L-Vermerk auf Rechnung). Bei Sendungen über 15.000 Euro bleibt der T2L-Vermerk mit Sichtvermerk der Zollstelle bis zum 30. Juni 2025 möglich, danach muss das PoUS-Modul genutzt werden.
Weiterführende Informationen zur Umstellung auf PoUS finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung bzw. der EU-Kommission.

Tabellarische Übersicht der Sondergebiete

Territorien Umsatzsteuerrechtliche/
Verbrauchsteuerrechtliche Behandlung
Zollrechtliche Behandlung
Andorra Drittlandsgebiet Zollunion
Akrotiri, Dhekalia (Hoheitsgebiete GB)
(werden auch nach Ablauf der Berxit-Übergangsfrist zum 1. Januar 2021 als Unionsgebiet behandelt)
Unionsgebiet Unionsgebiet
Ålandinseln (FI) Drittlandsgebiet Unionsgebiet
Aruba, Curacao, St. Martin (niederländischer Teil), Bonaire, Saba, St. Eustatius (niederländischer Teil) Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Azoren (PT) Unionsgebiet Unionsgebiet
Balearen (ES) Unionsgebiet Unionsgebiet
Berg Athos (GR) Drittlandsgebiet Unionsgebiet
Ceuta, Melilla (ES) Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Campione d’Italia sowie der zum italienischen Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees (IT) Drittlandsgebiet

Verbrauchsteuer: seit 1.1.2020 Unionsgebiet
bis 31.12.2019 Drittlandsgebiet

seit 1.1.2020 Unionsgebiet
Faröer Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Fürstentum Monaco Unionsgebiet (wie Umsätze mit Herkunft FR zu behandeln) Unionsgebiet
Gibraltar (GB) Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Grönland Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Insel Helgoland,
Gebiet von Büsingen (DE)
Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Insel Man (GB)
Drittlandsgebiet (seit 1. Januar 2021) Drittlandsgebiet (seit 1. Januar 2021)
Kanalinseln (GB)
Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet (seit 1. Januar 2021)
Kanarische Inseln (ES) Drittlandsgebiet Unionsgebiet
Livigno (IT) Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Madeira (PT) Unionsgebiet Unionsgebiet
San Marino Drittlandsgebiet
Verbrauchsteuer:
Unionsgebiet
Zollunion
Überseeische französische Départements Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guyana, Réunion, St. Martin (frz. Teil), Mayotte (FR) Drittlandsgebiet Unionsgebiet
Überseeische französische Gebietskörperschaften und Gebiete: Neukaledonien, St. Barthélemy, Saint-Pierre, Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Vatikan Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet

(Quelle: IHK Region Stuttgart)