Bestätigung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Umstellung der automatisierten Bestätigungsanfrage auf REST-API
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, dass für automatisierte Massenabfragen bei Bestätigungen des Umsatzsteuer-Binnenmarkt-Kontrollverfahrens (UStKV) ab sofort REST-API als Schnittstelle zur Verfügung steht. Die REST-API richtet sich insbesondere an Unternehmer mit vielen Bestätigungsanfragen. Der bisher bereitgestellte Endpunkt für Abfragen mittels XML-RPC-Schnittstelle wird zum 30.11.2025 abgeschaltet. Details zur Implementierung der Schnittstelle finden sich im Internetauftritt des BZSt.
Bestätigung nur noch online möglich
Anfragen zur Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) sind nur noch online über den Internetauftritt des BZSt oder via der vom BZSt bereitgestellten Schnittstelle möglich. Schriftliche und telefonische Bestätigungsanfragen werden vom BZSt nicht mehr bearbeitet.
Neues Internetformular für Bestätigungsanfragen
Das Internetformular für die Bestätigung von USt-IdNrn. steht in einem neuen Layout zur Verfügung. Dieses kann über die Website des Bundeszentralamts für Steuern im Themenbereich USt-IdNrn. oder direkt hier aufgerufen werden.
Hintergrund
Unternehmen benötigen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen den Nachweis, ob ihr Kunde über eine gültige USt-IdNr. verfügt. Daher ist es ratsam, die Gültigkeit der ausländischen USt-IdNr. des Kunden kontinuierlich zu prüfen. Nur die sogenannte “qualifizierte Bestätigung” beinhaltet Vertrauensschutz für den leistenden Unternehmer.