Muster der Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland

Wer in Deutschland steuerbare Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmen bezieht, schuldet hierfür in aller Regel die Steuer. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Leistung von einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens erbracht wird.
So klar die Rechtslage ist, so unklar können die tatsächlichen Verhältnisse sein. Manchmal haben ausländische Unternehmen zwar eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer, verfügen aber dennoch über keine inländische Betriebsstätte. Oder der ausländische Unternehmer verfügt zwar über eine Betriebsstätte im Inland, der konkrete Umsatz wird aber nicht von dieser Betriebsstätte ausgeführt.
Klarheit über die Ansässigkeit im Inland kann in diesen Fällen nur eine Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts bringen, in dessen Zuständigkeit das leistende Unternehmen sitzt.
Den Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung finden Sie im digitalen Formularcenter des Bundesminsteriums der Finanzen (einfach im Suchfeld “Ansässigkeitsbescheinigung” eingeben).