Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen

Die Finanzverwaltung stellt ein Vordruckmuster zur Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen für innergemeinschaftliche Lieferungen sowie Ausfuhrlieferungen zur Verfügung. 
Die  Musterbescheinigung kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.