Arbeitskreis Entsendung ins Ausland
Unternehmerische Tätigkeiten über die Grenzen hinweg erfordern oft den kurz- oder langfristigen Einsatz von Mitarbeitern im Ausland. Dabei stellen sich zahlreiche rechtliche und administrative Fragen zum Thema der „Arbeitnehmerentsendung“.
Auch kurze Einsätze von wenigen oder einzelnen Tagen, zum Beispiel zur Montage von Maschinen, zu Wartungen oder Reparaturen können bereits mit bestimmten gesetzlichen Auflagen, Melde- oder Dokumentationspflichten (z.B. A1-Bescheinigung) verbunden sein.
Unternehmen sollten daher regelmäßig ihre Praxis bei der Entsendung von Mitarbeitern überprüfen. Dabei sind sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Mit dem Arbeitskreis „Entsendung ins Ausland“ bietet das Enterprise Europe Network der IHK Südlicher Oberrhein eine Plattform
- für Information,
- für aktuelle Hinweise und Tipps sowie
- zum Erfahrungsaustausch und Netzwerken
zu Themen rund um die Arbeitnehmerentsendung.
Die Teilnahme steht allen Interessierten offen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Petra Steck-Brill, petra.steck@freiburg.ihk.de. Oder schicken Sie den ausgefüllten Anmeldebogen an uns zurück, Sie finden ihn unter “Weitere Informationen”.
Das nächste Arbeitskreis-Treffen findet am 29. Januar 2025, 10:15 bis ca. 11:15 Uhr, als online-Meeting statt. Wir werden das Thema “Mobiles Arbeiten im Ausland - Steuerrechtliche Herausforderungen” in den Fokus nehmen.