USA Visabestimmungen für Geschäftsreisen

Für die Einreise als Geschäftsreisender in die Vereinigten Staaten von Amerika wird in vielen Fällen ein Visum benötigt. Der Antragsprozess ist komplex und man sollte ausreichend Zeit einplanen. Wir informieren über die gängigsten Visa für kurze und längerfristige Aufenthalten in den USA.
Aktuelle Hinweise zur Einreise finden Sie auf der Internetseite der US-Botschaft und Generalkonsulate.
Wir beschreiben im Folgenden häufig nachgefragte Visa für eine Geschäftsreise in die USA. Eine Liste aller Visakategorien finden Sie auf der Internetseite der US-Behörden. Ebenso einen Visa-Wegweiser, der bei der Auswahl des passenden Visum hilft.

B-1 Visum für befristete geschäftliche Aufenthalte

Das B-1 Visum (Business/Tourist Visa) erlaubt für maximal sechs Monate die Einreise zu folgenden Zwecken:
Hinweise, was als Reisezweck „Business” in diese Kategorie fällt, finden Sie auf der Seite des U.S. Foreign Department. Affairs Manual.
Wichtig: Die Bezahlung des Arbeitnehmers muss von dem in Deutschland ansässigen Unternehmen erfolgen. Bei Montage-/Servicearbeiten ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung unbedingt notwendig. Die Beantragung dieses Visums erfordert einen Termin und die persönliche Vorstellung beim US-Generalkonsulat. Mehr zum Antragsprozess finden Sie in diesem Artikel unten. Kosten: 160 US-Dollar (USD).

ESTA-Genehmigung: Visumsfreie Einreise über das Visa Waiver Programm (VWP) 

Besuche zu touristischen und geschäftlichen Zwecken (siehe Zwecke für B-1) sind unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Visum möglich. Über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) können Deutsche beziehungsweise auch Staatsangehörige anderer LÄnder, die am Visa Waiver Program teilnehmen, einen Online-Antrag stellen und bis zu 90 Tage in den USA verbringen.
Wichtig: Der Online-Antrag sollte spätestens 72 Stunden vor Abflug gestellt werden. Außer für Aufenthaltskosten darf keine Bezahlung von amerikanischer Seite entgegen genommen werden.
Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag finden Sie auf der offiziellen Seite der US-Konsulate in Deutschland und/oder der US-Einreisebehörde – U.S. Costums and Border Protection.
Achtung: Personen, die seit 2021 in Kuba waren, dürfen nicht via ESTA in die USA reisen. Das US-Außenministerium hat Kuba als "State Sponsor of Terrorism" (SST) eingestuft. Betroffene müssen für die Einreise in die USA ein Visum beantragen (auch für Transitflüge). Wir raten, rechtzeitig vor der Einreise mit der zuständigen US-Vertretung Kontakt aufzunehmen. Weitere Einzelheiten enthalten folgende Internet-Links: 
Verschärfte Einreiseregeln in die USA für Kubareisende (AHK Kuba)
  “Frequently Asked Questions” (Official Website of the Department of Homeland Security)
Für längere Aufenthalte verbunden mit einer Arbeitsaufnahme in den USA kommen folgende Kategorien in Frage:

E-1/E-2 Visum (Handels-/Investorenvisum)

Führungskräfte („Executives”), leitende Angestellte („Manager”) und Spezialisten („Specialist”/„Essential Employee”) können mit einem E-1/E-2-Visum bis zu fünf Jahre in den USA arbeiten. Eine Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist, dass die Personen beabsichtigen, in einem wesentlichen Ausmaß in den USA zu investieren.
  • Das E-1 Visum beziehungsweise Handelsvisum eröffnet Händlern und Kapitalanlegern, die sich in den USA in einem bestimmten Umfang engagieren wollen, eine Arbeitsgenehmigung ( > 200 000 USD ).
  • Dabei muss ein regelmäßiger Handel substantieller Natur mit Gütern, Waren oder Dienstleistungen zwischen den Vertragsstaaten (mind. 50 Prozent) nachgewiesen werden.
  • Das E-2 Visum gilt dagegen für Investoren, die eine nicht unerhebliche Investition in ein aktives US-Unternehmen tätigen wollen ( > 100 000 USD ).
  • Umfangreiche Auflagen müssen beachtet und erfüllt werden.
Wichtig: Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie unentbehrlich für den Betriebsablauf sind und dafür entsprechende spezialisierte Fähigkeiten und/oder Expertise besitzen. Dem Visumsantrag muss die E-Registrierung des Unternehmens beantragt werden. Hierfür ist in Deutschland ausschließlich das Generalkonsulat Frankfurt zuständig. 

L-1 Visum (Unternehmensinterner Mitarbeitertransfer)

Vorgesehen ist dieses Visum für die firmeninterne Versetzung von Mitarbeitern in eine Niederlassung, in den Mutterkonzern, oder in eine Zweig- oder Tochtergesellschaft des aktuellen Arbeitgebers.
Antragsteller müssen mehrjährige Erfahrung im Bereich der Geschäftsführung/Leitung und/oder Expertise in einem Spezialgebiet nachweisen, die wesentlich für das Unternehmen ist. Zudem müssen Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr ununterbrochen von demselben ausländischen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Um dieses Visum zu erhalten, muss der künftige Arbeitgeber zunächst eine Petition bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen, da eine genehmigte Petition Voraussetzung für die Bewerbung um dieses Arbeitsvisum ist. Kosten: 190 USD

H-1B Visum

Ein H-1B Visum können Angestellte beantragen, die einen Beruf mit hochspezialisierter Fachkenntnis („Specialty occupation”) ausüben. Der Antragsteller muss einen Universitätsabschluss (Bachelor oder höher) und entsprechende Arbeitserfahrung nachweisen.
Zu diesem Personenkreis können gehören: bestimmte Models, Absolventen US-amerikanischer oder ausländischer medizinischer Hochschulen, Lehrer und Forscher.
Um dieses Visum zu erhalten, muss der künftige Arbeitgeber zunächst eine Petition bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen, da eine genehmigte Petition Voraussetzung für den Antrag auf dieses Arbeitsvisum ist.
Wichtig: Diese Visumskategorie ist zahlenmäßig auf 65.000 Visa pro Jahr (+ 20.000 mit US-Masterabschluss) limitiert. Für den Arbeitsbeginn ab 1. Oktober können jedes Jahr ab 1. April Anträge gestellt werden. In den letzten Jahren wurde das Kontingent bereits eine Woche nach offiziellem Antragsbeginn erreicht.

Antragsprozess

Nach der Prüfung, welche Visa-Kategorie für den USA-Besuch in Frage kommt, muss rechtzeitig beim zuständigen Konsulat der Antrag eingereicht und ein Termin vereinbart werden. Die Wartezeit für diesen Termin variiert je nach Konsulat und nach „Saison”. Die aktuellen Wartezeiten können Sie online auf der Webseite des Department of State einsehen. Planen Sie auf jeden Fall  ausreichend Zeit bis zur vollständigen Genehmigung des Antrags ein. In Ausnahmefällen und bei hoher Auslastung ist die Wartezeit länger.
Tipps für das Interview beim Konsulat:
  • Geben Sie Ihrem Mitarbeiter alle notwendigen Unterlagen mit
  • Sprechen Sie mit dem Mitarbeiter vorher ausführlich über seinen Einsatz. Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter nichts genaues über Tätigkeiten oder Einsatzort sagen können.
  • Gute englische Sprachkenntnisse sind erforderlich.
  • Better be overprepared!

Links und Quellen


Diese Informationen wurden mit großer Sorgfalt erarbeitet. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann jedoch nicht übernommen werden.
Wir danken der IHK Region Stuttgart für die freundliche Unterstützung. 
10/2023