USA Visabestimmungen für Geschäftsreisen
Für die Einreise als Geschäftsreisender in die Vereinigten Staaten von Amerika wird in vielen Fällen ein Visum benötigt. Der Antragsprozess ist komplex und man sollte ausreichend Zeit einplanen. Wir informieren über die gängigsten Visa für kurze und längerfristige Aufenthalten in den USA.
Aktuelle Hinweise zur Einreise finden Sie auf der Internetseite der US-Botschaft und Generalkonsulate.
Wir beschreiben im Folgenden häufig nachgefragte Visa für eine Geschäftsreise in die USA. Eine Liste aller Visakategorien finden Sie auf der Internetseite der US-Behörden. Ebenso einen Visa-Wegweiser, der bei der Auswahl des passenden Visum hilft.
B-1 Visum für befristete geschäftliche Aufenthalte
Das B-1 Visum (Business/Tourist Visa) erlaubt für maximal sechs Monate die Einreise zu folgenden Zwecken:
- Vertragsverhandlungen, Kontakt und Austausch mit Geschäftspartner, Kunden und verbundenen Unternehmen
- Teilnahme an Messen, Kongresse, Fachkonferenzen als Besucher oder Aussteller
- unabhängige Forschungen, Vorträge und Vorlesungen
- Installation, Wartung oder Reparatur von deutschen Geräten, die an amerikanische Unternehmen verkauft wurden
Oftmals sind Geschäfts- und Tourismusreisen in die USA miteinander verbunden und aus diesem Grund wird ein kombiniertes B-1/B-2 Visum erteilt.
Wichtig: Die Bezahlung des Arbeitnehmers muss von dem in Deutschland ansässigen Unternehmen erfolgen. Bei Montage-/Servicearbeiten ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung unbedingt notwendig. Die Beantragung dieses Visums erfordert einen Termin und die persönliche Vorstellung beim US-Generalkonsulat. Mehr zum Antragsprozess finden Sie in diesem Artikel unten.
ESTA-Genehmigung: Visumsfreie Einreise über das Visa Waiver Programm (VWP)
Besuche zu touristischen und geschäftlichen Zwecken (siehe Zwecke für B-1) sind unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Visum möglich. Über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) können Deutsche beziehungsweise auch Staatsangehörige anderer LÄnder, die am Visa Waiver Program teilnehmen, einen Online-Antrag stellen und bis zu 90 Tage in den USA verbringen.
Wichtig: Der Online-Antrag sollte spätestens 72 Stunden vor Abflug gestellt werden. Außer für Aufenthaltskosten darf keine Bezahlung von amerikanischer Seite entgegen genommen werden.
Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag finden Sie auf der offiziellen Seite der US-Konsulate in Deutschland und/oder der US-Einreisebehörde – U.S. Costums and Border Protection.
Achtung: Personen, die seit 2021 in Kuba waren, dürfen nicht via ESTA in die USA reisen. Das US-Außenministerium hat Kuba als "State Sponsor of Terrorism" (SST) eingestuft. Betroffene müssen für die Einreise in die USA ein Visum beantragen (auch für Transitflüge). Wir raten, rechtzeitig vor der Einreise mit der zuständigen US-Vertretung Kontakt aufzunehmen. Weitere Einzelheiten enthalten folgende Internet-Links:
Verschärfte Einreiseregeln in die USA für Kubareisende (AHK Kuba)
“Frequently Asked Questions” (Official Website of the Department of Homeland Security)
Verschärfte Einreiseregeln in die USA für Kubareisende (AHK Kuba)
“Frequently Asked Questions” (Official Website of the Department of Homeland Security)
Für längere Aufenthalte verbunden mit einer Arbeitsaufnahme in den USA kommen folgende Kategorien in Frage:
E-1/E-2 Visum (Handels-/Investorenvisum)
Führungskräfte („Executives”), leitende Angestellte („Manager”) und Spezialisten („Specialist”/„Essential Employee”) können mit einem E-1/E-2-Visum bis zu fünf Jahre in den USA arbeiten. Eine Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist, dass die Personen beabsichtigen, in einem wesentlichen Ausmaß in den USA zu investieren.
- Das E-1 Visum beziehungsweise Handelsvisum eröffnet Händlern und Kapitalanlegern, die sich in den USA in einem bestimmten Umfang engagieren wollen, eine Arbeitsgenehmigung (> 200.000 USD).
- Dabei muss ein regelmäßiger Handel substantieller Natur mit Gütern, Waren oder Dienstleistungen zwischen den Vertragsstaaten (mind. 50 Prozent) nachgewiesen werden.
- Das E-2 Visum gilt dagegen für Investoren, die eine nicht unerhebliche Investition in ein aktives US-Unternehmen tätigen wollen (> 100.000 USD).
- Umfangreiche Auflagen müssen beachtet und erfüllt werden.
Wichtig: Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie unentbehrlich für den Betriebsablauf sind und dafür entsprechende spezialisierte Fähigkeiten und/oder Expertise besitzen. Dem Visumsantrag muss die E-Registrierung des Unternehmens beantragt werden. Hierfür ist in Deutschland ausschließlich das Generalkonsulat Frankfurt zuständig.
L-1 Visum (Unternehmensinterner Mitarbeitertransfer)
Das L-1-Visum kommt insbesondere bei Mitarbeiterentsendungen in Betracht. Es muss für Angestellte beantragt werden, die von ihrem Unternehmen in eine Tochtergesellschaft entsendet werden, bei der mindestens eine 50-prozentige Eigentumsidentität besteht. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr in leitender Position beim entsendenden Unternehmen tätig war. In den USA übernimmt sie entweder eine Management- oder Geschäftsleitungsfunktion oder verfügt über spezielles Fachwissen. Das Visum wird in der Regel zunächst für drei Jahre erteilt und kann zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden; für Spezialkräfte ist jedoch nur eine einmalige Verlängerung möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, im Anschluss an das L-1-Visum eine Green Card zu beantragen. Für begleitende Familienangehörige, also verheiratete Partner und Kinder unter 21 Jahren, kann für die Dauer des Aufenthaltes ein sogenanntes L-2-Visum beantragt werden.
Für verbindliche Informationen sollte man sich direkt an die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat wenden, da nur diese offiziellen Stellen rechtlich verbindliche Auskünfte erteilen können.
Es empfiehlt sich, den Visumsantrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung und Ausstellung in Einzelfällen bis zu acht Wochen dauern kann.
Es empfiehlt sich, den Visumsantrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung und Ausstellung in Einzelfällen bis zu acht Wochen dauern kann.
Antragsprozess
Nach der Prüfung, welche Visa-Kategorie für den USA-Besuch in Frage kommt, muss rechtzeitig beim zuständigen Konsulat der Antrag eingereicht und ein Termin vereinbart werden. Die Wartezeit für diesen Termin variiert je nach Konsulat und nach „Saison”. Die aktuellen Wartezeiten können Sie online auf der Webseite des Department of State einsehen. Planen Sie auf jeden Fall ausreichend Zeit bis zur vollständigen Genehmigung des Antrags ein. In Ausnahmefällen und bei hoher Auslastung ist die Wartezeit länger.
Tipps für das Interview beim Konsulat:
- Geben Sie Ihrem Mitarbeiter alle notwendigen Unterlagen mit
- Sprechen Sie mit dem Mitarbeiter vorher ausführlich über seinen Einsatz. Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter nichts genaues über Tätigkeiten oder Einsatzort sagen können.
- Gute englische Sprachkenntnisse sind erforderlich.
Links und Quellen
- FAQs – Alles Wichtige über Visa vom U.S. Department of State
- travel.state.gov
- www.ustraveldocs.com
- www.de.usembassy.gov/de/visa/
Diese Informationen wurden mit großer Sorgfalt erarbeitet. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann jedoch nicht übernommen werden.
Wir danken der IHK Region Stuttgart für die freundliche Unterstützung.