Tunesien: Neue Importvorschriften

Seit Mitte Oktober 2022 gelten für Tunesien neue Importvorschriften.
So werden bei der Einfuhr bestimmter Konsumgüter diverse Dokumente verlangt, u.a. eine Bescheinigung über den freien Verkauf /free sales certificate / certificat de vente libre), die von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde.
Die Liste der betroffenen Waren liegt in englischer Sprache vor unter diesem Link

Ausgenommen von dieser Maßnahme sind:
  • Importe des Staates und öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen
  • Rohstoffe und Halbfertigprodukte, die für den Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerkssektor bestimmt sind
  •  Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Ausrüstungen und Ersatzteile, die für die Tätigkeit von Industrieunternehmen erforderlich sind
  •  Ausrüstungen für Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien
  •  Einfuhren ohne Zahlung oder Transfer von Währung
  • Importe von Einrichtungen, die von Steuerbefreiungen profitieren, wie z. B. Botschaften, internationale Organisationen, etc.
  • Einfuhren, die gemäß Erlass 1743 vom 29. August 1994 von Außenhandelsmaßnahmen befreit sind
  • Postpakete
  
Bei den Dokumenten handelt es sich um folgende:
  • eine Rechnung, die direkt von der ausführenden Fabrik/Hersteller ausgestellt wurde
  • eine von einer offiziellen Stelle des Ausfuhrlandes ausgestellte Bescheinigung über die Rechtspersönlichkeit der Fabrik und die ihr erteilte Lizenz zur Ausübung ihrer Tätigkeit (Gewerbeschein)
  • ein Nachweis, dass die Fabrik über ein Qualitätskontrollsystem verfügt
  • eine Liste der Arten von Produkten, die importiert werden sollen
  • den Namen der Handelsmarke des Produkts und den Namen der in Lizenz hergestellten Marke
  • ein Muster des Etiketts für die zu importierenden Produkte
  • eine Bescheinigung über den freien Verkauf (free sales certificate / certificate de vente libre), die von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde
  • Dokumente und Berichte, die bestätigen, dass die Qualität der eingeführten Waren den geltenden Merkmalen entspricht
  
Je nach Art der Ware sind diese Dokumente folgenden Behörden in Tunesien vorzulegen:
  •  Ministerium für Handel und Exportentwicklung
  •  Ministerium für Industrie, Bergbau und Energie
  •  Nationale Instanz für die gesundheitliche Sicherheit von Lebensmitteln
Für Fragen zu den neuen Importvorschriften stehen bei der AHK Tunesien Herr Jörn Bousselmi und Herr Makram Ben Hamida zur Verfügung. Kontakt: Telefon +216 71 965 280, Mail: info@ahktunis.org
Stand: 01.02.2023