BIS – Zertifizierungspflichten in Indien

Indien hat für einige Produkte eigene Standards “Indian Standard” (IS) eingeführt, die vom Bureau of Indian Standards (BIS) festgelegt werden. Insbesondere elektronische Produkte und Waren aus Stahl sind davon betroffen. Auch deutsche Produkte müssen bei der Einfuhr nach Indien diesen Standards entsprechen und gekennzeichnet sein. Die Zertifizierung erfolgt in Indien. Die Zertifikate werden in der Regel für zwei Jahre ausgestellt.
Die indische Zertifizierungsbehörde erweitert kontinuierlich die Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte. Am 1. Januar 2025 wurde die Liste um Scharniere ergänzt, ab Mitte Februar kommen Holzprodukte hinzu (Spanplatten und Sperrholz), ab 20.3.2025 weitere Schrauben. Bei diesen Produkten ist eine Produktprüfung und eine Werksauditierung erforderlich.
Betroffene Waren
Ob Ihr Produkt unter die Zertifizierungspflicht fällt, können Sie direkt hier beim BIS recherchieren. Zum betroffenen Warenkreis zählen u.a. Milchpulver, Säuglingsnahrung, Mineralwasser, Reifen und Schläuche aus Kautschuk, bestimmte Stahlwaren, bestimmte elektrotechnische Hausgeräte, Schalter und Sicherungen, Stromkabel, Stromzähler, Gasflaschen und Vorrichtungen sowie medizinische Röntgenausrüstungen.

Erforderliche Maßnahmen

Für zertifizierungspflichtige Waren hat der indische Hersteller bzw. Importeur zunächst eine Konformitätsbewertung und Registrierung beim BIS zu beantragen. Darüber hinaus ist im Rahmen des "Compulsory Registration Scheme (CRS)" des BIS für bestimmte elektronische Gebrauchsgüter wie Mikrowellenöfen, Datenverarbeitungsmaschinen, Drucker, Smartphones etc. vorab eine Konformitätsbewertung bei vom BIS akkreditierten Prüflaboren zwingend vorgeschrieben.
Bei einigen zertifizierungspflichtigen Produkten reicht die Zertifizierung des Produkts aus. Bei anderen Produkten, insbesondere aus dem Stahlbereich, muss zudem die Produktionsstätte in Deutschland zertifiziert werden.
Weitere detaillierte Informationen zu Zertifizierungspflichten in Indien finden Sie bei der Germany Trade and Invest GmbH unter diesem Link.
Weitere Informationen hinsichtlich der Zertifizierungsprozesse, sowie den Regelungen des BIS finden Sie unter:

BIS-Zertifizierung Maschinen - verschoben auf 1.9.2026

Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat die Frist für die Umsetzung der „Omnibus Technical Regulation“ – einer umfassenden Sicherheitsverordnung für Maschinen und elektrische Anlagen – auf den 1. September 2026 verschoben. Ziel der Verordnung ist die Harmonisierung von Sicherheitsstandards sowie die Risikominimierung bei Konstruktion und Betrieb. Sie betrifft zunächst nur bestimmte Gerätetypen, während Regelungen für Komponenten und Teilsysteme zu einem späteren Zeitpunkt folgen sollen. Trotz der Fristverlängerung sollten sich deutsche Unternehmen frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen.

Unsere Kolleginnen der IHK Rhein-Neckar führen ein Webinar durch, auf das wir an dieser Stelle aufmerksam machen wollen:

Wer nach Indien exportiert, sollte prüfen, ob seine Produkte von der BIS-Zertifizierung betroffen sind! In unserem Webinar informieren wir Sie über die neuen regulatorischen Anforderungen und geben praxisnahe Hinweise zur Vorbereitung auf das Zertifizierungsverfahren. (Webinar am 24.7.2025): ⁣Indien: Neue BIS-Zertifizierungspflicht für Maschinenexporte - Webinar - IHK Rhein-Neckar