Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflicht
In China gilt für zahlreiche Produkte eine einheitliche Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflicht, die sog. "China Compulsory Certification (CCC)". Mit dem Zertifizierungssystem soll für ausgewählte Produkte ein einheitlicher Standard in der VR China für in- und ausländische Produkte gelten. Betroffen sind daher auch ausländische Hersteller. Kontrolliert wird die Einhaltung beim Import in China und auch innerhalb des Landes.
Produkte und Befreiungen
Die Liste von Produkten, die das Zertifizierungssystem durchlaufen müssen, wurde seit der Einführung immer wieder verändert. Betroffen sind vor allem elektrotechnische Geräte, Gummi-Produkte, Automobilkomponenten, Spielwaren uvm.
Da regelmäßig Produktgruppen hinzu kommen oder die Anforderungen aufgehoben werden, sollten Exporteure sich unbedingt vorab nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen. Eine erste Hilfe kann die Prüfung einzelner Warennummern mit Hilfe der Marktzutrittsdatenbank (“Access2 Markets”) der Europäischen Gemeinschaft sein. Bei der Abfrage der “Verfahren und Formalitäten” erhalten Sie ggf. einen Hinweis auf die CCC-Zertifizierung.
Die von der Zertifizierungsliste genannten Produkte müssen ggf. dann nicht zertifiziert werden, wenn sie in andere, nicht zertifizierungspflichtige Produkte eingebaut sind und diese Endprodukte in China eingeführt werden. Es kann aber ein Problem bei Ersatzteillieferungen bestehen.
Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Zertifizierungspflicht bestehen ebenfalls für einige Verwendungen, so z.B. für Produkte zu Forschung und Labortests.
Ohne Sondergenehmigung sind Waren von der Zertifizierung befreit, die an ausländische Botschaften geliefert werden, Geschenke an die VR China, sowie Ausstellungsgüter (Carnet ATA).
Verfahrensablauf und Dienstleister
Zertifizierungen sind erfahrungsgemäß langwierig (einige Monate) und teuer. Die Pflicht zur Zertifizierung und die Kostenübernahme sollten bereits im Kaufvertrag geregelt werden.
Nur Hersteller können zertifiziert werden. Die Inspektionen der Fertigungsstätte wird von Inspektoren durchgeführt, die die chinesische Behörde beauftragt, d.h. es können deutsche oder chinesische Inspektoren sein.
Zuständig für das Management und die Koordinierung der Zertifizierungs- und Zulassungsaktivitäten ist die China National Accreditation Administration (CNCA). Sie ist unterhalb der staatlichen Qualitätsüberwachungsinstitution der State General Administration for Quality Supervision and Inspection and Quarantine (AQSIQ) angesiedelt. Technische Prüfbehörde ist die CQC.
Folgende Schritte sind für die Zertifizierung einzuhalten:
- Antragstellung bei der chinesischen Behörde
- Typprüfung in einem akkreditierten Labor in China
- Fertigungsstättenbesichtigung durch chinesische Inspektoren
- Zertifikatserstellung
- Genehmigung zur Verwendung des Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern
- Jährliche Folgeinspektionen
Es entstehen erhebliche Kosten. Die umfangreiche technische Dokumentation, die für die Antragstellung erforderlich ist, sollte in englischer Sprache vorliegen. Das Logo von CCC ist ein schwarzes Design auf weißem Hintergrund und darf nur von CNCA bzw. von einem CNCA beauftragten Unternehmen gedruckt werden.
Eine Liste mit Dienstleistern, die diese Zertifizierung durchführen und zu dem Thema beraten, haben wir für Sie erstellt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT)
China Chamber of International Commerce (CCOIC)
Schillerstraße 30 – 40
60311 Frankfurt am Main
Telefon 069 235373, Fax 069 235375,
E-Mail: ccpitde@ccpit.org, www.ccpit.org - Cisema GmbH (China Service Management)
Ansprechpartner: Stefan Fischer,
Lochhamer Schlag 6
82166 Gräfelfing
Telefon 089 74849955, Fax 089 74849956,
E-Mail: info@cisema.de, www.cisema.com - decis – Deutsche China Services
Ansprechpartnerin. Katrin Picklaps
Friedrich-Bruer-Straße 26
53225 Bonn
Telefon 0228 71010-140, Fax 0228 71010-141
E-Mail: picklaps@decis.de, www.decis.de - ECCS GmbH & Co. KG
Ansprechpartnerin: Isabelle Kraft
Rüsselsheimer Straße 22
60326 Frankfurt
Tel.: +49 69 7500 9600
E-Mail: info@europe-to-china.de, www.europe-to-china.de - MPR China Certification GmbH
Kaiserstraße 65
60329 Frankfurt
Telefon 069 271376913, Fax 069 271376911
E-Mail: info@china-certification.com, www.china-certification.com - SGS Germany GmbH CTS
Electrical & Electronics
Raboisen 28, 20095 Hamburg
Telefon 0231 98229545 oder 07024 803891
Fax 0231 98229547 oder Fax 07424 55121
E-Mail: heiko.schmidt@sgs.com oder guntram.schwaeble@sgs.com, www.sgs.com - SinoCert GmbH
Frau Jing Wen-König
Akazienstraße 47a, 85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 9819-155, Fax: 0841 9819-165
E-Mail: info@sinocert.de, Homepage: http://www.sinocert.de - TÜV Rheinland Product Safety GmbH
TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon 0221 806-1562, Fax 0221 806-3935,
E-Mail: int-app@de.tuv.com, www.tuv.com - TÜV Rheinland Product Safety GmbH Internationale Produktzulassung/FEMAC
Ansprechpartnerin Martina Neumann
Industriestraße 3
70565 Stuttgart
Telefon 0711 228670, Fax 0711 2286799
E-Mail: martina.neumann@de.tuv.com, www.int-app.tuv.com - UL International Germany GmbH
Frankfurter Straße 229
63263 Neu-Isenburg
Telefon 06102 369-0, Fax 06102 369-208,
E-Mail: info.de@de.ul.com, www.germany.ul.com - VDE Institut
Merianstraße 28
63069 Offenbach
Telefon 069 8306 557, Fax 069 8306 666,
E-Mail: vde-institut@vde.com