Betrügerische Geschäftsangebote

Viele Geschäfte werden nur noch über das Internet abgewickelt, ohne dass sich die Geschäftspartner kennen. Solche Geschäfte bergen Gefahren. Die Angebote aus China sind verlockend: Hoher Profit, schneller Abschluss und eine langfristige Geschäftsbeziehung. Das chinesische Unternehmen tritt mit glanzvoller Website auf und antwortet auf Fragen zunächst sehr schnell. Doch Wachsamkeit lohnt sich sowohl für Einkäufer wie für Exporteure.

Ein Container voller Schrott

Handelsplattformen im Internet sind wichtige Bezugsquellen. Erstkäufer können dabei leicht zu Opfern werden. Zunächst erhaltene Warenmuster sind meist einwandfrei. Erfolgt dann die erste größere Bestellung, werden nur wertlose Waren geliefert. In der Regel hat der Käufer bereits per Vorkasse oder L/C bezahlt und die Rechtsverfolgung in China ist aussichtslos. Das Akkreditiv bietet keinen ausreichenden Schutz, denn die erforderlichen Dokumente werden gefälscht. Neben einer Überprüfung des chinesischen Geschäftspartners ist es sinnvoll, die Waren vor Verschiffung durch eigene Mitarbeiter oder Dienstleister prüfen zu lassen.
  • Schöpfen Sie Verdacht wenn die Anschrift des Partners unklar ist und der Ort des Sitzes nicht dem Ort der der Bankverbindung entspricht (bzw. die Bank nicht in der nächsten größeren Stadt, sondern in einer anderen Provinz oder gar in Hong Kong ist – ein Blick auf die Landkarte kann hier aufschlussreich sein).
  • Teilen Sie dem Verkäufer mit, dass Sie eine „Know-Your-Business-Partner“ Überprüfung durchführen und verlangen Sie Kopien der Registrierung („Business License“) der Gesellschaft und eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters.
  • Lassen Sie sich einen simplen Kreditbericht über den Verkäufer anfertigen und überprüfen Sie, ob die von dritter Seite erforschten Informationen mit den Ihnen vom Verkäufer mitgeteilten Informationen übereinstimmen (ein solcher Report von etablierten Anbietern kostet um die 200 Euro und ist in etwa 2 Wochen auch auf Englisch erstellt).
  • Idealerweise sollte die Ware von eigenen Mitarbeitern oder einem Dienstleister direkt vor der Verschiffung geprüft werden.
  • Zumindest ein einfaches Vertragsdokument sollte verwendet werden, sodass die wesentlichen Elemente der Vereinbarung (Art und Spezifikation/Qualität der Güter, Preis, Zahlungsweise, Namen und Sitz der Parteien und deren Vertreter, sowie Bankinformationen, Rechtswahl und Schiedsvereinbarung) in einem Dokument festgehalten sind, welches auch unterzeichnet (und bei Gesellschaften in der Volksrepublik vom Verkäufer gestempelt) sein sollte.

„Einladung“ zur Vertragsunterzeichnung

Besonders kleinere Firmen werden von chinesischen Betrügern angeschrieben und erhalten – oft ungewöhnlich große – Bestellungen. Nach kurzer Korrespondenz und „erfolgreichem“ Geschäft bittet der chinesische Käufer die deutschen Geschäftspartner, nach China zu fliegen, denn es gelte, den Vertrag feierlich zu unterzeichnen. Die Deutschen finden sich mit hoher offener Rechnung in einem chinesischen Restaurant wieder, von den "Geschäftspartnern" fehlt nach dem rauschenden Abend jede Spur. Auch Forderungen nach Anzahlungen, angeblichen Notargebühren o.ä. tauchen in diesem Zusammenhang auf. Eine Checkliste der IHK hilft, solche Anfragen aus China nach Auffälligkeiten zu prüfen.
  • Handelt es sich um einen Geschäftsabschluss mit hohem Auftragsvolumen auch im Verhältnis zu Ihrem Jahresumsatz? Kommt die Anfrage überraschend?
  • Wurde Ihr Angebot relativ schnell und ohne nennenswerte Nachverhandlungen oder Forderungen nach Preisnachlass akzeptiert?
  • Sind die Zahlungsbedingungen sehr günstig für Sie? (Vorrauszahlung, frühe L/C Eröffnung)
  • Benutzen die chinesischen Ansprechpartner E-mail Adressen von „Yahoo“, „Hotmail“, „163.com“, „sohu.com“, „vip.sina.com“ oder anderen kostenfreien Anbietern?
  • Wird auf eine schnelle Vertragsunterzeichnung in China gedrängt?
  • Erhielten Sie genaue Daten über die Bankverbindung des Geschäftspartners?
  • Verläuft die Kommunikation mit den chinesischen Ansprechpartnern im Wesentlichen über E-mail, Fax und Mobiltelefonnummern (#86 138...) oder
  • Ist es Ihnen bisher gelungen, unter der von der chinesischen Seite angegebenen Festnetznummer jemanden zu erreichen?
  • Verfügt das Unternehmen über einen eigenen Internetauftritt? Scheint die Firma mit vielen sehr unterschiedlichen Produkten zu handeln?
  • Wurden technische Details / Spezifikationen besprochen oder abgefragt?
  • Haben Sie Informationen zum genauen Verwendungszweck bzw. dem Endkunden für Ihre Produkte erhalten?

„Neue“ Kontoverbindungen

Lang bekannt ist auch der Fall, dass deutsche Unternehmen von Ihrem chinesischen Lieferanten per Mail eine angeblich neue Kontoverbindung genannt bekommen. Betroffen sind hier eher Unternehmen, die bereits seit langem Geschäftsbeziehungen nach China pflegen. Arglos leistet das Unternehmen eine Anzahlungen, damit die Produktion in China anläuft. Erst wenn sich der wahre Lieferant nach einiger Zeit meldet, wie es um die Zahlung steht, fliegt der Betrug auf. Als Schutz genügt oft ein Anruf beim Lieferanten, um sich die Kontoänderung bestätigen zu lassen.
  • Stammt die Zahlungsforderung von der selben Email Adresse, mit der auch vorher bereits Kontakt bestand?
  • Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besonders Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-Email Verschlüsselung läuft, was häufig bei kostenlosen Email Anbietern wie „Yahoo“, „Hotmail“, „163.com“, „Sohu.com“ u.a. der Fall ist.
  • Stimmt der Name des Kontoinhabers und der Ort des Bankkontos mit den ursprünglich übermittelten Kontakt- und Kontodaten des Lieferanten überein? Es sollten niemals Überweisungen an Privatkonten erfolgen.
  • Ist der Schreibstil der Email auffällig anders?
  • Deckt sich die (Proforma)-Rechnung mit den der von der Firma verwandten Schriftart, dem Stil und der Kontaktadresse?
  • Im Zweifelsfalle sollte unbedingt der Eingang der Rechnung und Details der Rechnung vom Lieferanten telefonisch noch einmal bestätigt werden.

„Vertrauliche Projekte“

Diese aufwendige Form des Betrugs trifft am ehesten größere Mittelständler, deren Organisationsstrukturen die chinesischen Betrüger vorab gut ausspionieren. Ein Mitarbeiter in entsprechender Position erhält eine gefälschte Mail vom Geschäftsführer, der selbst gerade auf Reisen ist. Mit der Mail weist der Chef an, eine hohe Zahlung an einen chinesischen Empfänger zu leisten. Es sei eilig und wichtig zur Absicherung eines drohenden Risikos, die Angelegenheit sei jedoch mit höchster Diskretion zu behandeln. Hier helfen interne Prozesse der Rückversicherung solcher Entscheidungen. Auch sollte eng mit der eigenen Bank zusammengearbeitet werden, die derartige Fälle ggf. kennt und helfen kann, notwendige Bestätigungen einzuholen.

Domaine-Name in Gefahr

Oft werden deutsche Firmen von chinesischer Stelle angeschrieben, weil angeblich der Firmenname oder ein wichtiger Schlüsselbegriff als Domaine-Antrag in China vorläge. Die Firma wird dadurch unter Druck gesetzt, sich diese Domaine doch umgehend - durch die vermeintliche Agentur - selbst zu sichern. Solche angeblichen fremden Registrierungen sind jedoch oft nur vorgetäuscht, um die deutsche Firma zu einer kostenpflichtigen Registrierung zu drängen. Und das, obwohl diese chinesischen Absender solcher Schreiben oft selbst keine Befugnis zur Domain-Registrierung haben. Die Deutschen Handelskammer in China kann auch in diesen Fällen helfen, prüft, ob ein solcher Antrag tatsächlich vorliegt und unterstützt deutsche Unternehmen, wenn tatsächlich die Registrierung der eigenen Domain gewünscht wird.

Auch wenn selbstverständlich der größte Teil der Geschäfte mit China vollkommen zuverlässig sind, gibt es leider unseriöse Praktiken, denen auch deutsche Unternehmen zum Opfer fallen. Die IHK hält weitere Informationen und Checklisten bereit und kann über das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) mit 4 Standorten in China helfen, Geschäfte mit China auf sichere Beine zu stellen.     
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