Warenverkehr mit Großbritannien

Unabhängig vom Freihandelsabkommen müssen Zollförmlichkeiten beim Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erfüllt werden. Aus innergemeinschaftlichen Lieferungen werden Exporte bzw. Importe. Für Nordirland gibt es Sonderregelungen, da das Gebiet zollrechtlich der EU zugehört.
Unternehmen, die bisher nur innerhalb der EU tätig waren finden Informationen zu den Zollformalitäten im Warenverkehr mit Drittländern unter diesen Links:

Einfuhr in Großbritannien

In GB erfolgt eine Einfuhrabfertigung. Die Höhe der Zölle richtet sich grundsätzlich nach dem VK-Zolltarif. Je nach gewählter Lieferbedingung  (“frei Haus”) kann es sein, dass der EU-Exporteur für den Import in GB eine britische EORI-Nr. benötigt, was wiederum eine umsatzsteuerliche Registrierung erfordert.
Die britische Regierung hat das sog “Border Target Operating Model” veröffentlicht, das einen neuen Ansatz für Sicherheitskontrollen bei allen Einfuhren sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen an den britischen Grenzen vorschlägt. Diese sollen in drei Etappen eingeführt werden:
31.10.2023
Ausfuhrgesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse werden für tierische und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko für EU-Exporte nach Großbritannien eingeführt.
 
31.01.2024
Neue Dokumentenprüfungen sowie Warenkontrollen an der Grenze für tierische und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko, die aus der EU nach GB exportiert werden. Das Border Target Operating Model gilt für Einfuhren aus dem Rest der Welt. Gesundheitsbescheinigungen für Waren mit geringem Risiko und eine Voranmeldung für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko sind nicht mehr erforderlich.
 
31.10.2024
Sicherheitserklärungen sind für EU-Einfuhren erforderlich. Parallel dazu wird durch die Nutzung des Single Trade Windows des Vereinigten Königreichs die Duplizierung von Voranmeldedatensätzen soweit wie möglich beseitigt
Nähere Informationen zur Wareneinfuhr in Großbritannien finden Sie in dem Dokument “The Border with the European Union – Importing and Exporting Goods”. Das Dokument wird laufend aktualisiert. 
Informationen zum “Border Target Operating Model” in deutscher Sprache finden Sie unter diesem Link
Die britischen Behörden stellen zudem eine Datenbank mit Zolldienstleistern im Vereinigten Königreich zur Verfügung.

Versandhandel

Es gibt keine Versandhandelsschwelle, B2C-Lieferungen unterliegen immer der britischen Umsatzsteuer. Versandhändler, die Lieferungen an private Abnehmer mit Wert bis zu 135 GBP tätigen, müssen daher im VK umsatzsteuerlich registriert sein. Vorhandene Registrierungen und USt-ID-Nummern bleiben aber gültig. Bzgl. Nordirland gibt es Sonderregelungen. 
Wichtige Unterscheidung ist
  • erfolgt der Verkauf über einen Online-Marktplatz (OMP) oder nicht
  • hat der britische Kunde eine Umsatzsteuernummer oder nicht (Privatkunden)
Erleichterungen bei der Zollabfertigung gelten nur für in Großbritannien ansässige Unternehmen. Voraussichtlich wird die Einfuhranmeldung nicht auf die B2C-Kunden ausgelagert werden können.
Für Zollformalitäten benötigen Versandhändler grds. eine eigene britische EORI-Nummer, die mit der britischen USt-ID-Nummer verknüpft wird. 
Get an EORI Numberhttps://www.gov.uk/eori
Versandhändler ohne Niederlassung im UK brauchen einen zuverlässigen Zollagenten, Spediteur oder Paketdienst, der sie bei der Einfuhrabwicklung nach Großbritannien als indirekter Vertreter unterstützt. Dieser muss im britischen Zoll-IT-System(CDS) Zollerklärungen abgeben dürfen. HMRC hat hierzu eine Liste mit Zolldienstleistern veröffentlicht. 
List of customs agents and fast parcel operators
Die deutsch-britische Industrie- und Handelskammer hat ein Merkblatt zum Warenverkehr mit dem UK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 299 KB) herausgegeben.

Transport

Die britische Regierung hat einen Leitfaden für Speditionsunternehmen und gewerbliche Fahrer veröffentlicht, die Waren zwischen Großbritannien (England, Schottland und Wales) und der Europäischen Union befördern. Der Leitfaden informiert deutsche Unternehmen umfassend über die Arbeitsabläufe und gibt auch Hinweise dazu, welche Dokumente benötigt werden und welche neuen Regeln für das Verkehrsmanagement an Häfen und welche Grenzkontrollverfahren gelten.
Spediteure/Transporteure die Güter nach Großbritannien befördern, benötigen eine Registrierung im GVMS (Goods Vehicle Movement Service) um sicherzustellen, dass keine Ware ohne Zollanmeldung die Grenze passiert. Vor Ausreise aus der EU müssen Anmeldedetails in einer sog. Goods Movement Reference (GMR) erfasst sein. Ist dies unvollständig besteht die Gefahr, dass der LKW nicht an Bord des Zuges oder der Fähre gelassen wird.