Einfuhr von Fahrzeugen zur Reparatur

Werden Fahrzeuge in Deutschland eingeführt, so sind sie grundsätzlich in ein Zollverfahren anzumelden. Dabei kommen beim Überfahren der Grenze auf eigener Achse grundsätzlich  zwei Verfahren in Frage.

Vorübergehende Verwendung

Wird das Fahrzeug auf eigener Achse über die Grenze gefahren und hier genutzt, so ist es in der "vorübergehenden Verwendung". In einem solchen Fall erfolgt die Anmeldung "konkludent", mit "Durchwinken". Dies bedeutet, die Überführung des Kraftfahrzeugs in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung erfolgt formlos ohne ausdrückliche Willenserklärung mit Überschreiten des Grenzübergangs.
Bei der vorübergehenden Verwendung werden keine Abgaben erhoben, aber das Fahrzeug muss - weitgehend - unverändert bleiben. Zulässig sind jedoch "Reparaturen und Wartungen einschließlich  Instandsetzung und Einstellarbeiten sowie Maßnahmen zum Erhalt der Ware." (Art. 204 UZK-DA)

Aktive Veredelung

Für bestimmte Tätigkeiten ist ausschließlich das Zollverfahren der "aktiven Veredelung" zulässig, vor allem dann, wenn es sich um wertsteigernde Maßnahmen und Veränderungen handelt. Dieses Verfahren ist nicht formlos möglich, es bedarf einer Bewilligung und einer Sicherheitsleistung. Die Bewilligung muss vor Beginn der Veredelungstätigkeit beantragt werden, d.h. die Einfuhr und die Fahrt zur Werkstatt können noch formlos im Rahmen der Verwendung geschehen.
Die Bewilligung kann sowohl der Werkstatt wie auch in einzelnen Fällen dem - nicht in der EU- ansässigen - Besitzer des Fahrzeugs erteilt werden.

Unterscheidung der Verfahren

Die Abgrenzung, welche Arbeiten im Rahmen der vorübergehenden Verwendung möglich sind, ist schwierig und nicht immer ganz eindeutig. Der Zoll hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden hierzu Informationen erarbeitet, die eine Zuordnung der Tätigkeiten in das korrekte Zollverfahren erleichtern sollen. Das Info-Blatt inklusiv einer Liste häufiger Arbeiten an Fahrzeugen, sind auf der Homepage des Zolls veröffentlicht:
(Geben Sie im Suchfeld ein: "reparatur von fahrzeugen")