EPR-Meldepflichten in Frankreich
Im Englischen steht „EPR“ für „Extended Producer Responsibility“ und wird auch im Deutschen häufig als Abkürzung für das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung genutzt. Die erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet ein System, in dem Produkthersteller oder Händler die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Entsorgung oder Recycling der von ihnen produzierten oder verkauften Erzeugnisse tragen.
In Frankreich unterliegen neben den „klassischen“ Meldeverfahren für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien zahlreiche Bereiche einer Erweiterten Herstellerverantwortung, wie zum Beispiel Textilien, Druckerzeugnisse und Möbel. Frankreich verzeichnet aktuell 12 EPR-Meldeverfahren und zählt somit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können.
Unternehmen, die bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringen, müssen eine EPR-Registrierungsnummer vorweisen können. Der sogenannte „identifiant unique“ muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden und wird für jeden Bereich vergeben, der in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt.
Davon betroffen sind bisher unter anderem Haushaltsverpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Textilien und Möbel.
Die Einführung dieser Maßnahme soll für mehr Transparenz sorgen und Unternehmen identifizieren lassen, die ihren Pflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung bisher noch nicht nachkommen.
Als „Hersteller“ im Sinne des französischen Umweltrechts gelten alle Marktakteure, die
- in Frankreich Produkte herstellen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
- Produkte nach Frankreich importieren, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen oder
- ohne Sitz oder Niederlassung in Frankreich Produkte nach Frankreich verkaufen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
Gerade angesichts der letzten Alternative gelten als verpflichtete Hersteller im Sinne der französischen erweiterten Herstellerverantwortung auch deutsche Online-Händler, die EPR-erfasste Produkte nach Frankreich versenden. Amazon informiert über die EPR Registrierung auf seiner Internetseite.
Ausführliche Informationen zu den betroffenen Produkten finden Sie auf der Webseite der Deutsch-Französischen IHK.
Grüner Punkt in Frankreich ohne Gebührenaufschlag möglich!
Bisher galt ein Gebührenaufschlag in Frankreich für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind. Die Vereinigung “PRO Europe” sowie fünf französische Verbände hatten einen Antrag auf sofortige Aussetzung der entsprechenden französischen Kennzeichnungsverordnung gestellt, dem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde.
Der seit dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nicht rechtmäßig. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich damit nun ohne Einschränkung möglich und verursacht keine Zusatzkosten mehr.
Weiterhin gilt, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Symbol “Triman” und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen. Die AHK Frankreich hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das über folgendem Link kostenlos bestellt werden kann:
Merkblatt Triman-Kennzeichnung
Bisher galt ein Gebührenaufschlag in Frankreich für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind. Die Vereinigung “PRO Europe” sowie fünf französische Verbände hatten einen Antrag auf sofortige Aussetzung der entsprechenden französischen Kennzeichnungsverordnung gestellt, dem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde.
Der seit dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nicht rechtmäßig. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich damit nun ohne Einschränkung möglich und verursacht keine Zusatzkosten mehr.
Weiterhin gilt, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Symbol “Triman” und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen. Die AHK Frankreich hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das über folgendem Link kostenlos bestellt werden kann:
Merkblatt Triman-Kennzeichnung
Verzögerungen bei der Einführung neuer EPR-Bereiche
Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für gewerbliche Verpackungen, die ursprünglich für den 1. Januar 2025 geplant war, wurde aufgrund von Verzögerungen bei der Ausarbeitung der entsprechenden Rechtsvorschriften verschoben. Insbesondere betrifft dies den Erlass und die Verordnung, die die Rahmenbedingungen für die Einrichtung des oder der zuständigen Rücknahmesysteme festlegen sollten.
Bislang wurde noch keine Zulassung für ein Rücknahmesystem in diesem neuen Bereich erteilt. Die Zulassung des oder der verantwortlichen Rücknahmesysteme wird voraussichtlich nicht vor Sommer 2025 erfolgen. Verschiedene Rücknahmesysteme bewerben sich derzeit um eine Zulassung in diesem neuen Bereich, der alle gewerblich genutzten Verpackungen abdeckt, wie Transportverpackungen in der Gastronomie, Fässer, Kartons, Paletten und Kunststoffkisten.
Am 6. Dezember 2024 wurde die Verordnung zur Einführung des EPR-Bereichs für Einweg-Hygienetextilien verabschiedet. Folgende Produkte sind hiervon betroffenen: Feuchttücher, Hygieneprodukte aus Papier, Intimhygieneprodukte und medizinische Einwegtextilien. Auch für diesen Bereich wurde bisher noch kein Rücknahmesystem zugelassen.
Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für gewerbliche Verpackungen, die ursprünglich für den 1. Januar 2025 geplant war, wurde aufgrund von Verzögerungen bei der Ausarbeitung der entsprechenden Rechtsvorschriften verschoben. Insbesondere betrifft dies den Erlass und die Verordnung, die die Rahmenbedingungen für die Einrichtung des oder der zuständigen Rücknahmesysteme festlegen sollten.
Bislang wurde noch keine Zulassung für ein Rücknahmesystem in diesem neuen Bereich erteilt. Die Zulassung des oder der verantwortlichen Rücknahmesysteme wird voraussichtlich nicht vor Sommer 2025 erfolgen. Verschiedene Rücknahmesysteme bewerben sich derzeit um eine Zulassung in diesem neuen Bereich, der alle gewerblich genutzten Verpackungen abdeckt, wie Transportverpackungen in der Gastronomie, Fässer, Kartons, Paletten und Kunststoffkisten.
Am 6. Dezember 2024 wurde die Verordnung zur Einführung des EPR-Bereichs für Einweg-Hygienetextilien verabschiedet. Folgende Produkte sind hiervon betroffenen: Feuchttücher, Hygieneprodukte aus Papier, Intimhygieneprodukte und medizinische Einwegtextilien. Auch für diesen Bereich wurde bisher noch kein Rücknahmesystem zugelassen.
Frankreich: Einführung des Nachhaltigkeitsindexes für Elektronikprodukte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
Das französische Gesetz zur Kreislaufwirtschaft (Loi AGEC) schreibt seit 2021 vor, dass für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger, Hochdruckreiniger, Elektrorasenmäher, Smartphones, Tablets, Computer und Fernseher) der Reparaturfähigkeitsindex angezeigt wird. Ziel dieses Indexes ist es, Verbraucher schon beim Kauf über die Reparaturfähigkeit der Produkte aufzuklären.
Ab 2025 soll dieser Reparaturindex schrittweise durch einen Nachhaltigkeitsindex ersetzt werden.
So müssen seit dem 8. Januar 2025 Fernsehgeräte den neuen Nachhaltigkeitsindex anzeigen, der Verbraucher nicht nur über die Reparaturfähigkeit, sondern auch über die Lebensdauer elektronischer Produkte informiert. Dies soll zu nachhaltigeren Kaufentscheidungen anregen.
Der neue Index berücksichtigt neben der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und technischer Dokumentation auch Kriterien wie die Robustheit sowie die Möglichkeit von Software- und Hardware-Updates. Diese verschiedenen Faktoren werden mit Punkten bewertet und ergeben eine Note von maximal 10, die sowohl in Geschäften als auch auf Online-Plattformen sichtbar ist.
Weitere Produkte, wie Waschmaschinen, folgen ab April 2025. Eine Ausweitung auf andere Geräte wie Laptops oder Rasenmäher ist in Zukunft zu erwarten. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Quelle: Umweltreporting und Compliance der Deutsch-Französischen IHK
Das französische Gesetz zur Kreislaufwirtschaft (Loi AGEC) schreibt seit 2021 vor, dass für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger, Hochdruckreiniger, Elektrorasenmäher, Smartphones, Tablets, Computer und Fernseher) der Reparaturfähigkeitsindex angezeigt wird. Ziel dieses Indexes ist es, Verbraucher schon beim Kauf über die Reparaturfähigkeit der Produkte aufzuklären.
Ab 2025 soll dieser Reparaturindex schrittweise durch einen Nachhaltigkeitsindex ersetzt werden.
So müssen seit dem 8. Januar 2025 Fernsehgeräte den neuen Nachhaltigkeitsindex anzeigen, der Verbraucher nicht nur über die Reparaturfähigkeit, sondern auch über die Lebensdauer elektronischer Produkte informiert. Dies soll zu nachhaltigeren Kaufentscheidungen anregen.
Der neue Index berücksichtigt neben der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und technischer Dokumentation auch Kriterien wie die Robustheit sowie die Möglichkeit von Software- und Hardware-Updates. Diese verschiedenen Faktoren werden mit Punkten bewertet und ergeben eine Note von maximal 10, die sowohl in Geschäften als auch auf Online-Plattformen sichtbar ist.
Weitere Produkte, wie Waschmaschinen, folgen ab April 2025. Eine Ausweitung auf andere Geräte wie Laptops oder Rasenmäher ist in Zukunft zu erwarten. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Quelle: Umweltreporting und Compliance der Deutsch-Französischen IHK
Für eventuelle Rückfragen steht das Team der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich) zur Verfügung:
Tel: +33 (0)1 40 58 35 24
E-Mail: ecofrance@francoallemand.com
Tel: +33 (0)1 40 58 35 24
E-Mail: ecofrance@francoallemand.com
Stand: 14.04.2025