Nr. 236

Gefahrgut

Viele Unternehmen, die am Transport gefährlicher Güter (z. B. als Absender oder Verlader oder Verpacker) beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Ausnahmen von dieser Bestellpflicht gelten z. B. für definierte Kleinmengen.
Gefahrgutvorschriften werden vom Bundesverkehrsministerium auf dessen Homepage veröffentlicht (Link zum Ministerium).
Gefahrgutrecht ist Teil des Verkehrsrechts (Güterverkehr), im Gegensatz zum Gefahrstoffrecht als Teil des Umwelt- und Arbeitsschutzrechts.