Bevollmächtigungsregelung für Verpackungen in Österreich
In Österreich gilt seit dem 01.01.2023 eine Bevollmächtigungspflicht für ausländische Versandhändler, Fernabsatzhändler und Onlinehändler, die an private Endkunden in Österreich liefern und keinen Sitz oder Niederlassung in Österreich unterhalten. Für Bevollmächtigte und Beglaubigungen gelten spezielle Vorgaben.