Plattform für Abwärme - Frist zur Aktualisierung verschoben
Betriebe, die vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betroffen sind, müssen über die Abwärme-Plattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Informationen über den Umgang von im Unternehmen entstehender Abwärme übermitteln.
Hierbei sind die Unternehmen laut § 17 Absatz 2 Satz 1 des EnEfG verpflichtet die dementsprechenden Informationen jährlich bis zum 31. März zu übermitteln oder zu aktualisieren.
Die Ersteingabe der Informationen musste bis zum 01. Januar 2025 erfolgen.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gab die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) nun bekannt, dass in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 keine meldepflichtigen Änderungen zu erwarten waren und sich die nächste reguläre Aktualisierungspflicht auf den 31. März 2026 verschiebt.
Nähere Informationen dazu können im Merkblatt für die Plattform für Abwärme auf den Seiten der BfEE, in der aktuellen Version 1.4 eingesehen werden.
(Stand: 17.04.2025)