Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“
Mit dem Förderprogramm werden Unternehmen im Land bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützt. Das Programm besteht aus zwei Hauptkomponenten:
1. Beratungsförderung
Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung für Beratungsleistungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und der Entwicklung von Transformationsstrategien. Es gibt zwei Varianten:
Beratungsförderung A: Für alle Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg.
Beratungsförderung B: Zusätzlich zum Standort in Baden-Württemberg ist der Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land und der Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg erforderlich.
Beide Varianten fördern zwei bis fünf Beratungstage mit einem Zuschuss von 75 Prozent der Kosten, maximal 900 Euro netto pro Personentag.
2. Investitionsförderung
Diese Komponente unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten, die eine wesentliche Reduktion von Treibhausgasemissionen bewirken. Gefördert werden beispielsweise Investitionen in technologische Verfahren zur Emissionsminderung, Maßnahmen zur Rohstoffsubstitution oder Abwärmenutzung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 80.000 Euro.
Anträge für die Investitionsförderung können jährlich zum 31. März und 30. September eingereicht werden.
Welche Neuerungen gibt es?
1. Digitale Antragstellung: Anträge sowie Unterlagen zum Mittelabruf sind nun ausschließlich digital einzureichen. Die Einreichung erfolgt über die E-Mail-Adresse: foerderung-umks@um.bwl.de.
2. Anpassungen in den Fördertatbeständen der Beratungsförderung A:
- Scope 1- und Scope 2-Bilanzierung: Die Förderung ist auf maximal zwei Beratungstage begrenzt.
- Einbeziehung von Scope 3-Emissionen: Bei Berücksichtigung der wesentlichen Scope 3-Emissionen können weiterhin bis zu fünf Beratungstage gefördert werden.
- Beratung zu Umweltzielen: Die Beratung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde konkretisiert auf die Umweltziele Klimaschutz (Mitigation) und Anpassung an den Klimawandel (Adaption).
- Vertiefung der Treibhausgasbilanz: Neu aufgenommen wurde die Förderung der Vertiefung einer Treibhausgasbilanz im Hinblick auf Scope 3-Emissionen, sofern diese in der vorliegenden Bilanz noch nicht berücksichtigt wurden.
3. Änderungen bei den förderfähigen Antragstellern: Stiftungen und Vereine sind nun von der Förderung ausgeschlossen. Förderfähig sind juristische Personen des Privatrechts (ausgenommen Stiftungen und Vereine), Personengesellschaften sowie in das Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.
Die Anpassungen zielen darauf ab, die Effizienz und Zielgenauigkeit des Förderprogramms zu erhöhen und den administrativen Aufwand für die Antragsteller zu reduzieren.
Quelle und weitere Informationen unter dem Link: N! Strategie