Förderprogramme für betriebliche Mobilität aktualisiert

Mit B2MM und mobil gewinnt stehen Unternehmen zwei attraktive Förderprogramme zur Verfügung.

Betriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement

Mit B2MM verfolgt das Ministerium für Verkehr das Ziel, die verkehrsbedingten Umweltbelastungen durch die Förderung eines Mobilitätsmanagements in Unternehmen zu verringern. Das Land fördert hierzu Konzepte, Analysen, Studien und Maßnahmen, die zur Vermeidung, Verlagerung oder Effizienzsteigerung von Verkehrsströmen von und zu Betriebs- und Behördenstandorten beitragen.
Unternehmen werden dabei unterstützt, Mobilitätskonzepte zu entwickeln und Mobilitätsangebote für ihre Beschäftigten zu schaffen.
Neue Förderrichtlinien traten am 1. April 2022 in Kraft und gelten bis zum 30. Juni 2027.
Die Förderhöhen bleiben unverändert.
Die neuen Förderrichtlinien und die aktualisierten Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Internetseite zum Förderprogramm B²MM .

Förderprogramm "mobil gewinnt"

Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Mit der Förderung werden standortspezifische Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater erarbeitet. Akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und -berater sind im Beratungspool zum Förderprogramm gelistet.
Es werden bis zu 5.000 € ohne Eigenanteil gefördert.
Die Breitenförderung nimmt die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in den Blick. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Der Förderschwerpunkt ist ausschließlich für KMU gedacht und auf die breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der KMU-Landschaft ausgerichtet.
Investitionen bis 60.000 € werden mit bis zu 60 % gefördert.
Die Innovationsförderung unterstützt innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen geben. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Einzel- oder Verbundvorhaben zwischen mehreren Antragsberechtigten. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

TruckCharge@BW: Förderkonditionen verbessert

Um den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Nutzfahrzeugbereich zu steigern, hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im November 2024 das Förderprogramm TruckCharge@BW gestartet. Gefördert werden die Beschaffung und Installation neuer stationärer Ladepunkte – öffentlich oder nichtöffentlich zugänglich – inklusive des erforderlichen Netzanschlusses für das kabelgebundene Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen in Baden-Württemberg. Dies gilt insbesondere für Betriebsgelände, Umschlagpunkte und Lade-Hubs.
Um die Förderung attraktiver zu machen und Unternehmen stärker bei der Elektrifizierung ihrer Flotten zu unterstützen, wurden die Fördermodalitäten angepasst: Der höchstmögliche Fördersatz nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Verordnung (EU) Nr. 651/2014) wird gewährt. Für kleine Unternehmen steigt die maximale Förderquote damit von bisher 40 % auf 50 %. Förderanträge können bis zum 30.06.2026 bei der L-Bank eingereicht werden. Weitere Infos können auf der Homepage des Verkehrsministeriums und der L-Bank abgerufen werden.

Förderung durch das Projekt Zukunft. Raum. Schwarzwald

Durch das Projekt Zukunft. Raum. Schwarzwald können sich kleine und mittelständische Betrieb ebenfalls die Erstellung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements fördern lassen. Die Förderquote beträgt hierbei 54,5 % vom Netto-Preis.
Vereinbaren Sie jetzt gleich einen kostenfreien und unverbindlichen Termin für einen zweistündigen Mobilitätscheck in Ihrem Betrieb.
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