FAQ zur CSRD veröffentlicht
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie „CSRD“ (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird derzeit ins deutsche Recht umgesetzt. Die EU-Kommission hat im November 2024 dazu eine deutsche Fassung ihrer Fragen und Antworten (FAQ) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Der 43 Seiten umfassende Text ist hier im EU-Amtsblatt abrufbar. Neben der CSRD werden auch Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Vorgaben aus der Rechnungslegungsrichtlinie und weiteren „Finanz-Richtlinien“ erläutert. Weitere Themen sind Prüfer und deren Bestätigungen, immaterielle Ressourcen und Unternehmen aus Drittländern. Mit diesen FAQ will die EU die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsangaben erhöhen.