Anmeldung im F-Gas-Portal vor einem Export oder Import von Fahrzeugen: Leitfaden
Fahrzeuge, deren Klimaanlagen fluorierte Gase enthalten (auch „F-Gase“ genannt), unterliegen der im März 2024 neu veröffentlichten F-Gas-Verordnung der EU. Deshalb müssen sich Unternehmen, die solche Fahrzeuge in die EU einführen/importieren oder aus der EU ausführen/exportieren wollen, zuvor im F-Gas-Portal der EU registrieren.
Leider können die Industrie- und Handelskammern bei der Registrierung im F-Gas-Portal nicht im Detail helfen, da sie keinen Zugang zum Portal erhalten können (sie sind weder Unternehmen noch zuständige Behörde). Der Registrierungsprozess ist leider störanfällig und umständlich.
Die EU-Kommission hat deshalb einen Leitfaden zur Registrierung im F-Gas-Portal veröffentlicht, der hier abrufbar ist und auch in der rechten Spalte zu finden ist.
Ergänzende Hinweise des Umweltbundesamts:
Ein häufig verwendeter Stoff in Fahrzeug-Klimaanlagen, der in Anhang II der F-Gas-Verordnung genannt wird, ist unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt:
- HFKW-1234yf (CF3CF=CH2)
- R 1234yf
- HFO 1234yf
- HFC 1234yf
Eine Registrierung aufgrund von Fahrzeug-Klimaanlagen fällt unter den Begriff „vorbefüllte Einrichtungen“ und nicht unter das Stichwort „bulk“.