EU-Kommission legt Vorschlag für EUDR-Änderungen vor
Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2025 einen neuen Vorschlag zur EUDR vorgelegt.
Eine wesentliche und positive Änderung wäre, dass künftig nur noch das Unternehmen, das einen in der EUDR genannten Rohstoff oder dort gelistetes Erzeugnis erstmals auf den Markt bringt, eine Sorgfaltserklärung über das IT-System abgeben müsste – eine deutliche Entlastung für die nachgelagerte Lieferkette, wie sie von vielen Betroffenen gefordert wird.
Außerdem sollen Kleinst- und Kleinunternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die Anforderungen zu erfüllen – für sie würde sich der Geltungsbeginn somit auf den 30. Dezember 2026 verschieben.
Für mittlere und große Unternehmen soll die EUDR hingegen wie ursprünglich geplant am 30. Dezember diesen Jahres in Kraft treten. Allerdings ist eine Übergangsfrist („grace period“) von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen.
Die Forderung nach einer „Null-Risiko-Kategorie" wird im neuen EU-Vorschlag leider nicht berücksichtigt.
In den vergangenen Wochen hatte sich abgezeichnet, dass es im Europäischen Parlament keine klare Mehrheit für eine vollständige Verschiebung um ein weiteres Jahr (bis Ende 2026) gegeben hätte. Der nun vorliegende Vorschlag dürfte daher ein Kompromiss sein, um die Verordnung noch rechtzeitig bis Jahresende 2025 zu ändern – mit zumindest einigen Erleichterungen und einer Übergangsphase, auch wenn der offizielle Geltungsbeginn für mittlere und größere Unternehmen unverändert bliebe.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen den Vorschlag der Kommission noch billigen. Wann mit einer endgültigen Einigung und Klarheit für die Unternehmen zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht klar absehen.
Die ausführliche Pressemeldung der Europäischen Kommission ist hier veröffentlicht:: Commission proposes targeted measures to ensure the EU Deforestation Regulation
Hintergrund:
Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hatte am 23.09.2025 angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben werden soll.
Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, was zunächst Ende 2024 um ein Jahr bis 30. Dezember 2025 verschoben wurde. Aber die grundlegende Kritik von vielen Seiten an den in der Praxis kaum durchführbaren bzw. übertriebenen Regelungen blieb auch 2025 bestehen.
Laut Frau Roswall hatte die EU-Kommission Briefe an den Rat der EU und das Europäische Parlament geschickt, in denen eine weitere Verschiebung vorgeschlagen wurde. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte bereits Anfang 2025 gefordert, die Anwendung der Verordnung erneut zu verschieben, bis bestimmte Detail-Vorgaben überarbeitet worden sind.
Die Kommissarin wies zurück, dass die Initiative zur Verschiebung mit Beschwerden von Handelspartnern wie den USA, Japan oder Malaysia zusammenhänge. Ebenso dementierte sie einen Zusammenhang mit dem Abschluss schwieriger Handelsgespräche mit Indonesien, dem weltweit größten Palmölexporteur. Frau Roswall ließ offen, ob auch inhaltliche Änderungen an den Entwaldungsregeln möglich sind.
Die DIHK hatte sich immer wieder für eine Verschiebung und Nachbesserung der EUDR eingesetzt, vgl. im Detail hier.
(DIHK)