EU veröffentlicht Liste der Staaten mit geringem Risiko gemäß EUDR
Am 23. Mai 2025 hat die EU-Kommission die von ihr geforderte Liste derjenigen Staaten veröffentlicht, für die nur ein „geringes Risiko“ gemäß der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) besteht.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass z. B. Holz aus jenen Staaten nicht der EUDR unterliegen würde. Es bedeutet stattdessen nur, dass Marktteilnehmer und als Großunternehmen eingestufte Händler von den Pflichten der EUDR-Artikel 10 (Risikobewertung) und Artikel 11 (Risikominderung) befreit sind. Und auch diese Erleichterung wird noch daran geknüpft, dass sie die Risiken (z. B. einer Vermischung von Waren mit Waren aus Staaten mit höherem Risiko) dennoch prüfen.
Das heißt, sie fallen trotzdem weiterhin u. a. unter Artikel 4 (Verpflichtungen der Marktteilnehmer), Artikel 5 (Verpflichtungen der Händler), Artikel 8 (Sorgfaltspflicht), Artikel 9 (Informationsanforderungen) und Artikel 12 (Einführung und Handhabung der Sorgfaltspflichtregelungen, Berichterstattung und Aufzeichnungen). Insbesondere ist also die Abgabe von Sorgfaltserklärungen dennoch erforderlich, selbst wenn der reglementierte Rohstoff aus einem Staat mit geringem Risiko stammt.
Zu den jetzt definierten Staaten mit geringem Risiko gehören alle EU-Mitglieder und EWR-Staaten wie Norwegen und die Schweiz sowie eine Vielzahl weiterer Staaten, darunter auch einige überraschende Einträge wie China, Kongo, Costa Rica, Madagaskar und die Zentralafrikanische Republik.
Als Staaten mit hohem Risiko werden nur vier Staaten eingestuft, die vor allem für ihre politische Abschottung bekannt sind bzw. aus denen Importverbote bestehen. Alle in der EU-Liste nicht genannten Staaten gelten als Staaten mit normalem Risiko. Bzgl. der oben genannten Erleichterungen hinsichtlich Artikel 10 und 11 spielt es dabei keine Rolle, ob der Status „normal“ oder „hoch“ ist; lediglich bei den Überwachungsaufgaben der Behörden muss den vier Staaten mit hohem Risiko größere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Die besagte Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 wurde hier im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Die darin verkündete Einstufung als Staat mit geringem Risiko hat nichts mit der politischen Forderung zu tun, darüber hinaus Staaten mit „null Risiko“ zu definieren, welche z. B. von der neuen deutschen Bundesregierung erhoben wird. Jener Vorschlag würde dazu führen, dass „null-Risiko-Staaten“ komplett von der EUDR ausgenommen würden. Ob er sich bis Jahresende 2025 realisieren lässt, ist mehr als ungewiss; vermutlich sind die Chancen dafür eher gering.