CLP-Änderung veröffentlicht

Am 20. November 2024 wurde die seit längerem in Arbeit befindliche Änderung der europäischen CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt verkündet. Sie enthält neue Vorgaben zur Einstufung und zur Kennzeichnung (z. B. mit Faltetiketten) von Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Bestandteilen (classification, labeling and packaging of chemicals).
Die Änderungen traten formal am 10.12.2024 in Kraft. Für die meisten Änderungen werden jedoch Übergangsfristen von 18 beziehungsweise 24 Monaten gewährt. Zusätzliche Übergangsfristen von 42 beziehungsweise 48 Monaten wurden für den Abverkauf von bereits in der Lieferkette befindlichen Stoffen und Gemischen festgelegt.
Der bundesdeutsche CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fasst die Änderungen hier zusammen.
Die Änderungs-Verordnung (EU) 2024/2865 ist in allen EU-Amtssprachen hier im Amtsblatt abrufbar.