Konsultation zur geplanten Chrom-VI-Beschränkung

Chrom-VI-Verwendungen sind bisher in der REACH-Verordnung streng geregelt und bedürfen einer speziellen Zulassung gemäß dem REACH-Anhang XIV. Stattdessen schlägt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine EU-weite Beschränkung der häufigsten sechswertigen Chrom-Verbindungen im REACH-Anhang XVII vor.
Der Vorschlag beinhaltet ein grundsätzliches Verbot, mit Ausnahme der folgenden Verwendungskategorien, wobei dort jedoch strenge Grenzwerte (siehe unten) für die Exposition von Arbeitnehmern und für die Emissionen in die Umwelt (Wasser und Luft) eingehalten werden müssen:
  1. Formulierung von Gemischen
  2. Galvanisierung auf Kunststoff
  3. Galvanisierung auf Metall
  4. Verwendung von Grundierungen und anderen Schlämmbeschichtungen
  5. Sonstige Oberflächenbehandlung
  6. Funktionelle Zusatzstoffe/Verarbeitungshilfsstoffe
Die vorgeschlagenen Grenzwerte werden laut der EU aktuell
  • von rund 90 % (Restriction Option RO 1),
  • von rund 50 – 60 % (RO 2) bzw.
  • von rund 25 – 30 % (RO 3)
der betroffenen Unternehmen eingehalten.
Die geplante Beschränkung würde die derzeitigen zeitaufwändigen Zulassungsanforderungen gemäß REACH ersetzen und zusätzlich auch für Bariumchromat gelten, um ungewünschte Substitutionen zu vermeiden.
Die 6-monatige Konsultation (Link zur Konsultation) dauert damit bis 18.12.2025. Betroffene Unternehmen sollten sich beteiligen, mit möglichst konkreten Hinweisen (z. B. zu sonstigen Anwendungen oder Erfahrungen mit Substitutionsversuchen).
Der europäische Armaturenverband CEIR hat in Zusammenarbeit mit dem VDMA Fachverband Armaturen ein Positionspapier erstellt, in dem er vor gravierenden Auswirkungen warnt: Chrom VI-Beschränkungsvorhaben im Sanitärbereich: White Paper erstellt - vdma.eu - VDMA