Wir sind umgezogen: Seit dem 30. Juni finden Sie uns wieder in unserer modernisierten Hauptstelle in der Schnewlinstr. 11-13 in Freiburg. Weitere Infos.
Nr. 6786560

Versicherungsvermittler

Nach § 34 d GewO bedarf einer Erlaubnis bei der zuständigen IHK, wer gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler tätig ist.

Hier werden die Möglichkeiten des erforderlichen Sachkundenachweises aufgezeigt.

Was müssen Kfz-Händler und andere Gewerbetreibende seit dem 22. Mai 2007 beachten?

Umfangreiche Informationen zu dem Versicherungsvermittlerregister finden Sie hier.

Versicherungsvermittler und –berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach §§ 11a, 34d GewO. Dieses Merkblatt informiert über die Anforderungen, die sich aus der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für die Ergänzung des Internetimpressums ergeben.

Besondere Hinweise für gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter)

Durch die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht ergeben sich zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben für Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen und die IHKs.

Bereits beim ersten Geschäftskontakt muss der Versicherungsvermittler dem Kunden in Textform Informationen zur Verfügung stellen.

Nützliche Links und Kontaktadressen für Versicherungsvermittler