Wir sind umgezogen: Seit dem 30. Juni finden Sie uns wieder in unserer modernisierten Hauptstelle in der Schnewlinstr. 11-13 in Freiburg. Weitere Infos.
Nr. 6786560
Versicherungsvermittler
Erlaubnisverfahren für ungebundene Versicherungsvermittler
Nach § 34 d GewO bedarf einer Erlaubnis bei der zuständigen IHK, wer gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler tätig ist.
Sachkunde für Versicherungsvermittler
Hier werden die Möglichkeiten des erforderlichen Sachkundenachweises aufgezeigt.
Produktakzessorische Versicherungsvermittler z. B. Autohäuser
Was müssen Kfz-Händler und andere Gewerbetreibende seit dem 22. Mai 2007 beachten?
Das Versicherungsvermittlerregister
Umfangreiche Informationen zu dem Versicherungsvermittlerregister finden Sie hier.
Weiterbildungspflicht
Impressumspflicht
Versicherungsvermittler und –berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach §§ 11a, 34d GewO. Dieses Merkblatt informiert über die Anforderungen, die sich aus der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für die Ergänzung des Internetimpressums ergeben.
Wahlrecht für gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter)
Besondere Hinweise für gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter)
Regelungen für Versicherungsvermittler
Durch die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht ergeben sich zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben für Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen und die IHKs.
Statusbezogene Erstinformation
Bereits beim ersten Geschäftskontakt muss der Versicherungsvermittler dem Kunden in Textform Informationen zur Verfügung stellen.
Gruppenversicherungsverträge: Was Sie wissen sollten
Kontaktadressen
Nützliche Links und Kontaktadressen für Versicherungsvermittler