Hinweise zur mündlichen Prüfung-Präsentation Fachgespräch Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in
§ 6 Abs. 1-6 der Verordnung
(1) Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
(2) Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.
(3) In der mündlichen Prüfung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren und Fachinhalte zu präsentieren.
(4) Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch.
(5) In der Präsentation soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die zu prüfende Person wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
(6) Im Fachgespräch soll die zu prüfende Person, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
(2) Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.
(3) In der mündlichen Prüfung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren und Fachinhalte zu präsentieren.
(4) Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch.
(5) In der Präsentation soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die zu prüfende Person wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
(6) Im Fachgespräch soll die zu prüfende Person, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
§ 9 Abs. 1-3 der Verordnung
Organisatorischer Ablauf
Jeder Prüfungsteilnehmer/jede Prüfungsteilnehmerin muss zum vorgegebenen Termin - dem Tag der dritten schriftlichen Prüfung - sein Präsentationsthema einreichen. Der vorgegebene Termin ist strikt einzuhalten. Eine Terminüberschreitung kann zum Ausschluss von der mündlichen Prüfung und damit zum Nichtbestehen der Prüfung führen. Jeder Themenvorschlag muss so ausgewählt sein, dass er während der vorgegebenen Zeit präsentiert und ausreichend diskutiert werden kann. Das Thema wird durch die IHK Südlicher Oberrhein/den Prüfungsausschuss entgegengenommen, eine Rückmeldung zum Thema erfolgt nicht. Es ist eine gewollte Anforderung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt. In einer kurzen Beschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung (ca. 1/2 Seite DIN A 4), sollen die Aufgabe und der Inhalt der Präsentation möglichst aussagekräftig dargestellt werden, damit sich der Prüfungsausschuss auf das Thema und das Fachgespräch vorbereiten kann. In den weiteren Informationen steht für die Einreichung des Präsentationsthemas ein Download bereit. Dieses Dokument muss verwendet werden. Mit der Kurzbeschreibung ist eine Erklärung über das selbstständige Verfassen der Präsentation sowie der Auswahl des Themas als Prüfungsleistung gemäß der Prüfungsordnung abzugeben.
Jeder Prüfungsteilnehmer/jede Prüfungsteilnehmerin muss zum vorgegebenen Termin - dem Tag der dritten schriftlichen Prüfung - sein Präsentationsthema einreichen. Der vorgegebene Termin ist strikt einzuhalten. Eine Terminüberschreitung kann zum Ausschluss von der mündlichen Prüfung und damit zum Nichtbestehen der Prüfung führen. Jeder Themenvorschlag muss so ausgewählt sein, dass er während der vorgegebenen Zeit präsentiert und ausreichend diskutiert werden kann. Das Thema wird durch die IHK Südlicher Oberrhein/den Prüfungsausschuss entgegengenommen, eine Rückmeldung zum Thema erfolgt nicht. Es ist eine gewollte Anforderung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt. In einer kurzen Beschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung (ca. 1/2 Seite DIN A 4), sollen die Aufgabe und der Inhalt der Präsentation möglichst aussagekräftig dargestellt werden, damit sich der Prüfungsausschuss auf das Thema und das Fachgespräch vorbereiten kann. In den weiteren Informationen steht für die Einreichung des Präsentationsthemas ein Download bereit. Dieses Dokument muss verwendet werden. Mit der Kurzbeschreibung ist eine Erklärung über das selbstständige Verfassen der Präsentation sowie der Auswahl des Themas als Prüfungsleistung gemäß der Prüfungsordnung abzugeben.
Hinweise zur Durchführung der Präsentation und Bewertung des Fachgesprächs
I. Präsentation
Für die Präsentation ihres Vorschlags stellt die IHK Südlicher Oberrhein den Prüfungsteilnehmern/Prüfungsteilnehmer:innen folgende Medien zur Verfügung:
- Flipchart und/oder Tafel
- Pinnwände (max. 2)
- Dokumentenkamera/Overhead
- Smartboard oder Beamer ( je nach Örtlichkeit)
- Die Verwendung anderer Medien oder evtl. ergänzender Bedarf muss zwingend im Vorfeld mit der IHK Südlicher Oberrhein abgestimmt werden, sonst kann sie keine Gewähr für einen reibungslosen Prüfungsablauf übernehmen. Die Präsentationsmittel selbst (Charts, Folien, Datenträger) sind vom Prüfling im Zeitraum zwischen der schriftlichen Prüfung und dem Tag des Fachgesprächs selbstständig zu erstellen und am Tag der mündlichen Prüfung in geordneter Form in mindestens dreifacher Ausfertigung (für die Prüfer) mitzubringen. Ein Belegsatz der Präsentation (Präsentationsinhalte) ist abzugeben und wird der Prüfungsakte beigefügt. II. Bewertungskriterien
II. Bewertungskriterien
Die differenzierte Bewertung der Einzel- und Gesamtleistung obliegt ausschließlich dem Prüfungsausschuss und muss sich stets am konkreten Verlauf der jeweiligen Präsentation/des jeweiligen Fachgesprächs und der sich dabei herausbildenden Schwerpunkte orientieren. Als mögliche Bewertungskriterien können hierbei her[1]angezogen werden:
Präsentation:
- Inhalt und Struktur
- Thema entspricht den Anforderungen hinsichtlich Inhalt und fachlichem Niveau
- Eröffnung
Darstellung, Analyse und Einordnung der betrieblichen Problemstellung
Entwicklung und Bewertung von möglichen Lösungen - Zusammenfassung von Kernaussagen
- Medieneinsatz / optischer Aufbau
- Auswahl und Handhabung von Medien, Lesbarkeit/Visualisierung, Stimme und Artikulation, Körpersprache
Fachgespräch:
- Fachliches Wissen
- Problemerfassung, Argumentation und Begründung
- Gesprächsführung
- Zielstrebige Abwicklung der Aufgabenstellung, Behandlung von Einwänden, Rhetorik, Kommunikationsverhalten
Auszüge aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalteri n vom 18.12.2020