Ausbildereignungsprüfung
Die Ausbildereignungsprüfung ist eine der Voraussetzungen, um als verantwortlicher Ausbilder in einem Unternehmen ausbilden zu können. Grundlage ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
Mit dem Erwerb der Ausbildereignung werden berufs- und funktionsübergreifende Qualifikationen erworben, die für die Steuerung von Lernprozessen in Unternehmen von übergeordneter Bedeutung sind. Die Ausbildung im Unternehmen kann so verantwortlich durchgeführt werden
Anmeldung zur Prüfung
Bitte melden Sie sich mit Ihrer eigenen (privaten) E-Mailadresse an. Nach Anmeldung erhalten Sie einen Link an Ihre E-Mailadresse, der innerhalb 24 Stunden bestätigt werden muss. Wird der Link nicht bestätigt, kann die Anmeldung nicht in das System übertragen werden und Sie sind nicht angemeldet!
Sie möchten sich zur AEVO-Prüfung anmelden? Dann nutzen Sie bitte diesen Zugang: Fortbildungsinformationscenter
Damit generieren wir im Anschluss Ihren persönlichen Account diesen erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen (per Post).
Bitte beachten Sie unser Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 261 KB)mit allen wichtigen Informationen (auch in den "weiteren Informationen").
Prüfungstermine
Sie erhalten eine schriftliche Einladung spätestens 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung. In der Einladung sind die Termine für die schriftliche Prüfung und die praktische Prüfung enthalten, wie auch der Prüfungsort Freiburg oder Lahr.
Die schriftlichen Prüfungen finden in der Regel am ersten Dienstag in den Monaten Jan./Feb./Apr./Mai/Juli/Aug./Okt./Nov. statt. In 2027 kann es sein, dass zusätzlich auch der erste Mittwoch des Monats schriftlich geprüft wird. Prüfungsorte sind Freiburg oder Lahr. Die praktischen Prüfungen finden in den Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt. Bitte beachten Sie, dass Prüfungstermine nicht verschoben werden können.
Wichtige Hinweise
- Eine Kostenübernahme (Antrag in den weiteren Informationen) durch den Arbeitgeber muss vor dem Anmeldeschluss eingegangen sein, andernfalls ist der Teilnehmer der Gebührenschuldner. (Dies gilt auch für Teilnehmer aus IHK-Lehrgängen).
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs bei uns berücksichtigt
- Anmeldefrist 8 Wochen vor dem schriftlichen Termin (unabhängig von Wiederholungsprüfungen oder nur praktischen Prüfungen)
- Die Prüfungstermine werden verbindlich zugewiesen (Montag bis einschl. Samstags) und finden in den Folgewochen nach der schriftlichen Prüfung statt
- Die schriftliche und die mündliche Prüfung sind ein gemeinsamer Prüfungslauf
- Terminwünsche für die mündliche Prüfung sind nur möglich, wenn diese bis zum Anmeldeschluss an uns per E-Mail eingehen.
- Bei Krankheit muss sofort eine AU oder ein Attest/Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes eingereicht werden
- Private Termine / Urlaub sind keine wichtigen Gründe, die Prüfung kann nicht verschoben werden nachdem Sie im Prüfungsverfahren sind
- Ein Nichterscheinen wird mit 0 Punkten bewertet, der Prüfungsteil muss erst abgeschlossen werden
- Wiederholungsprüfungen können nicht im gleichen Prüfungslauf stattfinden.
Vorbereitung auf die Prüfung
Die IHK Akademie Südlicher Oberrhein bietet Lehrgänge zur gezielten Prüfungsvorbereitung an. Für detailliertere Informationen zu den Lehrgängen inkl. Terminen folgen Sie bitte den nachfolgenden Verlinkungen.
Weitere Anbieter von Lehrgängen finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation oder dem Portal der Agentur für Arbeit.
Über die Internetseite der DIHK-Bildungs_GmbH können Materialien und Informationen zur Prüfung heruntergeladen oder bestellt werden (Hilfsmittellisten, Rahmenpläne, frühere Prüfungsaufgaben), zudem werden hier bundesweit einheitliche Prüfungstermine veröffentlicht. Die Prüfungstermine der IHK Südlicher Oberrhein finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Die Prüfungstermine der IHK Südlicher Oberrhein finden Sie im Fortbildungsinformationscenter. In den Monaten März/Juni/September/Dezember finden keine schriftlichen Prüfungen statt.
Ablauf der Prüfung
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung weist man die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden. Bei der praktischen Prüfung stehen keine Auszubildende zur Verfügung! Bringen Sie eine Person mit.
Bitte beachten Sie unbedingt unser Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 261 KB) (auch in den “weiteren Informationen”).
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (jeweils mindestens 50 Punkte) erbracht sind. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung müssen Sie den praktischen Prüfungsteil trotzdem ablegen, um den Prüfungslauf zu beenden. Erst nach Zusendung des Bescheides ist eine erneute Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung möglich. Der bestandene Teil wird Ihnen jeweils für die nächste Prüfung für zwei Jahre angerechnet.
Ein Zeugnis geht Ihnen nach beiden bestandenen Prüfungsteilen per Post zu.
Prüfungsabschluss
Nach Bestehen der Ausbildereignungsprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, dessen Struktur und Inhalt in der Verordnung festgelegt ist.
Die Ausbilderprüfung berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden, d.h. Ihre fachliche Eignung/Ausbildung muss zum Ausbildungsberuf passen. Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie bitte unsere Ausbildungsberater/innen bzw. die für Ihr Unternehmen zuständige IHK an.