Ausbildereignungsprüfung

Rechtliche Grundlagen

Die Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen der IHK Südlicher Oberrhein regelt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes grundsätzliche Rahmenbedingungen und Abläufe der Prüfungen. In der Ausbildereignungsverordnung sind Prüfungsinhalte und die Prüfungsform der Ausbildereignungsprüfung festgelegt.

Anmeldung zur Prüfung

Sie möchten sich zur AEVO-Prüfung anmelden? Dann nutzen Sie bitte diesen Zugang: Fortbildungsinformationscenter
Damit generieren wir im Anschluss Ihren persönlichen Account diesen erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen (per Post).
Bitte beachten Sie unser Merkblatt mit allen wichtigen Informationen hier auf dieser Seite
WICHTIG:
Eine Kostenübernahme (Antrag in den weiteren Informationen) durch den Arbeitgeber muss vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an: aevopruefung@freiburg.ihk.de eingegangen sein.
Terminwünsche für die praktische Prüfung können ebenfalls nur bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt werden und müssen per Mail mitgeteilt werden.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs bei uns berücksichtigt.

Vorbereitung auf die Prüfung

Im Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation finden Sie im Bereich Weiterbildungsprüfungen eine Anbieterliste, der Sie alle Bildungsträger entnehmen können, die in unserem Kammerbezirk für Ihre gewünschte Prüfung Vorbereitungslehrgänge anbieten. Über die Internetseiten der DIHK-BildungsGmbh können Materialien und Informationen zur Prüfung heruntergeladen oder bestellt werden (Hilfsmittellisten, Rahmenpläne, frühere Prüfungsaufgaben), zudem werden hier bundesweit einheitliche Prüfungstermine veröffentlicht. Die Prüfungstermine der IHK Südlicher Oberrhein finden Sie im Anmeldeformular für die AEVO-Prüfung unter “Weitere Informationen”.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und in einen praktischen Prüfungsteil.
Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung müssen Sie den praktischen Prüfungsteil trotzdem ablegen, um den Prüfungslauf zu beenden. Erst nach Zusendung des Bescheides ist eine erneute Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung möglich. Der bestandene Teil wird Ihnen jeweils für die nächste Prüfung für zwei Jahre angerechnet.
Ein Zeugnis geht Ihnen nach beiden bestandenen Prüfungsteilen per Post zu.

Prüfungsabschluss

Nach Bestehen der Ausbildereignungsprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, dessen Struktur und Inhalt in der Verordnung festgelegt ist.