Nachteilsausgleich Fortbildungsprüfungen und Ausbildereignungsprüfung
Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Deshalb haben sie die Möglichkeit, bei der Fortbildungsprüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können.
Hier finden Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 145 KB) und ein Merkblatt mit Informationen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB) bei Prüfungen.