Nachteilsausgleich Fortbildungsprüfungen und Ausbildereignungsprüfung

Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Deshalb haben sie die Möglichkeit, bei der Fortbildungsprüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können.