Zusatzqualifikation Bar und Wein
Die Zusatzqualifikation Bar und Wein kann auf Antrag von Auszubildenden abgelegt werden. Die Auszubildenden müssen dazu nachweisen, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Berufsausbildung (Zeitrichtwert 8 Wochen) vermittelt worden sind.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
- Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
- Lagerbestände zu kontrollieren,
- Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
- Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
- Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
- Weine fachgerecht zu servieren und
- situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt. Die Anmeldung muss spätestens mit der Anmeldung der Abschlussprüfung Teil 2 erfolgen. Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.
Es müssen zwei Arbeitsproben durchgeführt werden. Der Prüfling hat
- in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
- in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie Interesse haben, diese Zusatzqualifikation zu absolvieren, können Sie den Antrag online stellen.