Betrieblicher Ausbildungsplan
- Einführung
- Worin besteht der Unterschied zwischen dem Ausbildungsrahmenplan und dem betrieblichen Ausbildungsplan?
- Warum ist ein Ausbildungsplan Pflicht?
- Wie erstelle ich einen Ausbildungsplan?
- Erstellen eines individuellen Ausbildungsplans
- Aufbau und Struktur des Ausbildungsplans
- Nach welchen Kriterien sollte der betriebliche Ausbildungsplan aufgebaut sein?
Einführung
Der betriebliche Ausbildungsplan ist ein wichtiger Fahrplan, der die Ausbildung zeitlich und inhaltlich strukturiert. Der betriebliche Ausbildungsplan gibt der Ausbildung im Betrieb Struktur und hilft dabei, den Auszubildenden in der vorgesehenen Ausbildungszeit alle Inhalte zu vermitteln, so dass sie das Ausbildungsziel erreichen.
Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans muss für Auszubildende ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werden. Er sollte pädagogisch sinnvoll aufgebaut sein und den tatsächlichen Ausbildungsverlauf sachlich und zeitlich ausweisen. Das heißt konkret, welche Abteilungen/Stellen sind für welche Lernziele zuständig, z.B. wann und wie lange werden Auszubildende ausgebildet?
Die Ausbildungsordnung eines jeweiligen Berufs enthält in der Anlage den Ausbildungsrahmenplan. Er ist Grundlage der betrieblichen Ausbildung und enthält die Mindestanforderungen, die jedem Auszubildenden/jeder Auszubildenden zu vermitteln sind.
Darüber hinaus steht es jedem Ausbildungsbetrieb frei, weitere (Fach-) Inhalte zu vermitteln.
Weitere Informationen zur Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans finden sich auf der Seite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB).
Worin besteht der Unterschied zwischen dem Ausbildungsrahmenplan und dem betrieblichen Ausbildungsplan?
Der Ausbildungsrahmenplan enthält die vom Gesetzgeber festgelegten Lernziele die mindestens vermittelt werden müssen (Mindestanforderungen) um den Berufsabschluss zu erreichen. Das bedeutet, dass die im Ausbildungsrahmenplan festgelegte Gliederung von allen Betrieben – unabhängig von der Größe, der Rechtsform und Organisation – zu übernehmen sind.
Auf dieser Grundlage muss nun der Ausbildende (Betrieb/Unternehmen) für die Auszubildenden einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen. Dieser ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages.
Warum ist ein Ausbildungsplan Pflicht?
Die Pflicht zum Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsplanes ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz sowie der Ausbildungsverordnung.
Wie erstelle ich einen Ausbildungsplan?
Basis des betrieblichen Ausbildungsplans ist die sachlich-zeitliche Gliederung (Ausbildungsrahmenplan) in der Ausbildungsordnung. Dort finden sich alle Inhalte, die während der Ausbildungszeit vermittelt werden müssen. Außerdem finden sich dort auch zeitliche Richtwerte, wann und wie lange die Themen vermittelt werden sollen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn der Beruf eine gestreckte Abschlussprüfung vorsieht und bestimmte Inhalte deshalb schon in den ersten 15 - 18 Monaten vermittelt werden müssen.
Die Entscheidung erfolgt innerbetrieblich, in welcher Abteilung die einzelnen Themen vermittelt werden sollen. Natürlich können auch gleiche Themen in mehreren Abteilungen umgesetzt werden. Konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Abteilungen sollten benannt werden, um Verbindlichkeit zu schaffen.
Erstellen eines individuellen Ausbildungsplans
In der Ausbildung von Auszubildenden kann es zu Veränderungen kommen, zum Beispiel:
- Verkürzung der Ausbildungszeit, z.B. aufgrund von Schulbildung, zweite Ausbildung etc.
- Auslandspraktika
- Übernahme eines Auszubildenden ggf. mit Anrechnung von Ausbildungszeiten
- Teilzeitausbildung mit Ausbildungszeitverlängerung.
Es kann Fälle geben, in denen daher der übliche betriebliche Ausbildungsplan individuell angepasst werden muss. Bei neueren Ausbildungsverordnungen wird zum Teil ein individueller Ausbildungsplan gefordert, um den einzelnen Auszubildenden den Verlauf ihrer Ausbildung zu verdeutlichen.
Aufbau und Struktur des Ausbildungsplans
Folgende Informationen sollte ein betrieblicher Ausbildungsplan auf jeden Fall enthalten:
- Der Ausbildungsplan muss sich über die gesamte Ausbildungsdauer erstrecken und Ausbildungsort, Maßnahmen, Inhalte und Zeitangaben enthalten.
- Alle Lernziele des Ausbildungsrahmenplans müssen im betrieblichen Ausbildungsplan enthalten sein.
- Die betrieblichen Ausbildungsplätze – wo, was ausgebildet werden soll, sind in den Ausbildungsplan aufzunehmen.
- Die zeitliche Gliederung, das heißt die einzelnen Lernziele beziehungsweise Lernzielgruppen sind mit Wochen und gegebenenfalls Monatsangaben zu versehen.
Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften zur Gestaltung der betrieblichen Ausbildungspläne. Daher können sie in jedem Ausbildungsbetrieb anders aussehen.
Je nach Art des Unternehmens, Rechtsstellung und Betriebsgröße sind andere Planungen denkbar (zum Beispiel bezogen auf die Ausbildung in Fachabteilungen, zentralem Ausbildungsbereich, innerbetrieblichen Schulungen, Seminaren, überbetrieblicher Ausbildung).
Nach welchen Kriterien sollte der betriebliche Ausbildungsplan aufgebaut sein?
Die Mindestbestandteile des betrieblichen Ausbildungsplanes ergeben sich aus den Anlagen der Ausbildungsverordnung. Zunächst muss geprüft werden, ob der Betrieb die Lernziele insgesamt vermitteln kann. Hilfreich für die praktische Umsetzung sind die fünf “W”:
Was?
Welche Lernziele können vermittelt werden und welche nicht?
Wo?
Wo können die Inhalte vermittelt werden? (Betrieb/Abteilungen, externe Kurse etc.)
Wie?
Wie könnten diese Inhalte vermittelt werden und sind Veränderungen notwendig, damit die Lernziele vermittelt werden können? (Lehr- und Lernmethoden, Projektgruppe, Ausbildungsfiliale etc.) Welche Ausbildungsmethoden können sinnvoll zur Vermittlung eingesetzt werden (Projekte, Exkursionen, Leittexte)?
Wer?
Können die derzeit eingesetzten Ausbilderinnen und Ausbilder die pädagogischen und fachlichen Aufgaben erfüllen?
Wann?
In welchem Zeitraum sollten die einzelnen Ausbildungsabschnitte beziehungsweise Lernblöcke vermittelt werden (Wochen, Monate, Tage)?