Mitgliedschaft in der IHK Erfurt
Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für alle gewerblichen Unternehmen in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Beiträge richten sich nach dem individuellen wirtschaftlichen Erfolg (finanzamtlicher Ertrag bzw. Gewinn) und unterliegen i.d.R. einer Schwankung (regionale Wirtschaftskraft). Die Höhe der Beiträge wird jährlich von der IHK-Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung festgelegt.
Warum bin ich Mitglied?
In Deutschland sind alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Mitglied in ihrer lokalen Industrie- und Handelskammer. Ausgenommen sind Handwerker, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe. Manche freien Berufe sind in eigenen Kammern organisiert. Die Mitgliedschaft ist per Gesetz vorgegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG).
Ist die Pflichtmitgliedschaft sinnvoll?
Ja! Und zwar aus drei Gründen:
- Erst die gesetzliche Mitgliedschaft macht es möglich, dass die IHKs alle Gewerbetreibenden ihrer Region gleichberechtigt vertreten – und nicht nur Einzelinteressen einiger Großunternehmen oder Branchen nach dem Motto: „Wer bezahlt, bestellt die Musik“. So engagieren sich die IHKs für eine bessere Infrastruktur und Verkehrsanbindungen, für niedrige Steuern und Abgaben, für Bürokratieabbau und Fachkräftenachwuchs durch Aus- und Weiterbildung. Dies kommt allen zugute – Wettbewerbern wie Geschäftspartnern. Das kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und sich an der Finanzierung beteiligen.
- IHKs ersetzen staatliche Verwaltung – auch das wird erst möglich durch die gesetzliche Mitgliedschaft. Die IHKs nehmen eine ganze Reihe hoheitlicher Aufgaben für die Unternehmen wahr, z. B. bei der beruflichen Bildung und der Förderung des Exports. Ohne die IHKs müsste der Staat die Aufgaben mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand – und weniger Nähe zur Praxis – bestreiten. Die Beiträge der IHK-Mitglieder vermeiden also höhere Steuern und Abgaben.
- Schließlich sichert die gesetzliche Mitgliedschaft die politische Neutralität der IHKs und garantiert deren Unabhängigkeit vom Staat.
Übrigens hält auch das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Mitgliedschaft für erforderlich. „Die sachgemäße Erfüllung öffentlicher Aufgaben macht eine Organisation nach dem Prinzip der Pflichtzugehörigkeit sinnvoll und notwendig (…). Wäre der Beitritt zur IHK freiwillig, dann hinge die Zusammensetzung der Mitgliedschaft vom Zufall ab“, argumentieren die Richter.