Fallstricke bei der Abwicklung von Importen
Veranstaltungsdetails
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wird die Ware einer Zollbehandlung unterzogen. Mit der dabei in der Regel abzugebenden Zollanmeldung werden sowohl einfuhrrechtliche als auch steuerrechtliche Erklärungen gemacht.
Die meisten Unternehmen, die nur gelegentlich importieren, lassen sich bei diesen Anmeldungen zollrechtlich z.B. durch Speditionen vertreten, oft ohne allerdings vollumfänglich über die Inhalte der Zollanmeldungen Bescheid zu wissen und die Konsequenzen unrichtiger Anmeldungen abschätzen zu können.
Seminarinhalte:
• Beteiligte im Einfuhrverfahren
• Das Vertretungsverhältnis
• Ablauf eines Importverfahrens
• Ermittlung von Zollsätzen / Anwendung von Präferenzen
• Zollschuldentstehung/Zollschuldner
• Überblick über die Methoden der Zollwertermittlung
• Die Bedeutung und Inhalte einer Zollvollmacht
• Einfuhrrechtliche/Zoll-und steuerrechtliche Behandlung
• Behandlung von Importavisen (oft bei KEP-Dienstleistern)
• Bedeutung der Incoterms im Rahmen der Abfertigung zum freien Verkehr
• Konsequenzen falscher/unrichtiger Anmeldungen
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
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Di 27 Sep 202227.09.20229-17 Uhr
Veranstaltungsort
Industrie- und Handelskammer ErfurtArnstädter Straße 3499096 ErfurtTelefon: 0361 3484-0Referentinnen / Referenten
Veranstaltungsdauer
7 Stunden
Preis
280,00 € ohne MwSt.Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer.Freie Plätze sind vorhanden
Weitere Informationen
Zielgruppe
- Unternehmer
Veranstalter
Arnstädter Straße 34
99096 Erfurt
0361 3484-0
0361 3485-950 (Fax)