Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr - Webinar
Veranstaltungsdetails
Der Abschluss zum/zur geprüften Meister/-in für Kraftverkehr qualifiziert für Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben im Personen- und Güterkraftverkehr. Er umfasst Fuhrparkmanagement, Einsatzplanung sowie die Einhaltung rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Vorgaben und befähigt, betriebliche Veränderungen umzusetzen und effiziente, rechtssichere Lösungen zu gestalten.
Die Teilnehmer werden in diesem Live Online Training auf alle Prüfungsteile der Fortbildung zum/zur geprüften Meister/-in für Kraftverkehr vorbereitet. Der Kurs findet komplett live online statt. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie an mindestens 80 % der Termine live teilnehmen sollten, um den gewünschten Lernerfolg zu erzielen. Bis zu 30 % der Termine können Sie als Aufzeichnung freischalten. Die Auswahl treffen Sie im Kurs selbst. Der Kurs ist nicht als Selbstlernprodukt nutzbar. Trainer und Mitarbeitende der Kursorganisation stehen stets für Ihre Fragen zur Verfügung.
Technische Voraussetzungen
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- mindestens Microsoft Windows 10 oder macOS 11 oder Android 10 oder iOS 11 oder iPadOS 13
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Webcam (dringend empfohlen)
- Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload Speedtest bei Google
Inhalte:
Lern- und Arbeitsmethodik
I. Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement"
- Fuhrparktechnik
- Fuhrparkmanagement
Handlungsbereich "Organisation und Kommunikation"
- Betriebliches Kostenwesen und Controlling
- Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AEVO) ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nachzuweisen. Dieser Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Hinweis: Die Bildungsveranstaltung ist nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz als Bildungsveranstaltung auf dem Gebiet der arbeitsweltbezogenen Bildung anerkannt. Nähere Informationen zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz finden Sie unter: www.bildungsfreistellung.de