Nr. 65062

Nachschulung für Servicepersonal in Thüringer Gaststätten und Spielhallen mit Spielautomaten

Veranstaltungsdetails

Zugangvoraussetzung: Unbedingte Teilnahme an der Erstschulung vor drei Jahren

 

 

Wiederholung zu den Themen:

  • Sucht allgemein
  • Glücksspielmarkt – aktuelle Daten und Fakten
  • Thüringer Hilfesystem und Zugangsmöglichkeiten
  • Vertiefung von Kommunikations- und Interventionstechniken
  • Aufarbeitung von Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes
  • Gesetzliche Grundlagen und Austausch zur Dokumentation der Spielerschutzmaßnahmen

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 22.07.2026
    10:15 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen

Alle Servicemitarbeiter in Thüringer Spielhallen und Thüringer Gaststätten mit Glücksspielautomaten sind dazu verpflichtet, innerhalb eines halben Jahres nach Dienstantritt diese Schulung nachzuweisen

 

Alle 3 Jahre nach dieser Schulung ist eine Nachschulung verpflichtend. Die Inhalte unterscheiden sich von den Inhalten der Erstschulung.