Informationsveranstaltung Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis
Veranstaltungsdetails
Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten, mit der erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Untersuchung und den Einbau von Ersatzbaustoffen festgelegt wurden.
Damit haben sich die (landes)rechtlichen Regelungen für das Recycling der jährlich 220,6 Millionen Tonnen mineralischen Bauabfälle - die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland – geändert. Beispielsweise ist nunmehr das Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) und deren Verwendung in technischen Bauwerken nur noch zulässig, wenn diese einer definierten EBV-Materialklasse zugeordnet werden können. Derzeit gibt es noch zahlreiche Fragen und Herausforderungen zur EBV, die in der Kooperationsveranstaltung zwischen den Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie der EGRW (Entsorgergemeinschaft Regionaler Wirtschaftsverkehr e.V.) diskutiert werden sollen.
Agenda
13:00 Uhr | Begrüßung |
13:10 Uhr | Recyclingmaterial für Thüringer Bauvorhaben – regulatorische Aspekte |
13:40 Uhr | Welche EGRW-Unternehmen „können“ EBV und was sind die „Lessons Learned“? |
14:00 Uhr | EBV aus Sicht einer Qualitätssicherungsgesellschaft – Erfahrungen aus dem Eignungsnachweis |
14:20 Uhr | EBV aus Sicht eines Entsorgers – Hürden für den MEB-Markteintritt & Lösungsansätze |
14:40 Uhr | EBV aus Sicht eines Schlackeaufbereiters – Welchen Weg gehen die Stoffströme? |
15:00 Uhr | Diskussion & Netzwerken |