Nr. 29453

Dual-Use-Prüfungen und Genehmigungscodierungen: Y901 & Co.

Veranstaltungsdetails

Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Bedingungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft. 

Die Teilnehmer erhalten zunächst einen Überblick über die Systematik der Exportkontrolle. Im Anschluss wird die konkrete Anwendung anhand praktischer Beispiele behandelt. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung des erlernten Wissens in die Praxis. 

Inhalte: 

Einführung in die Exportkontrolle 

  • Systematik und Struktur der Exportkontrolle
  • Grundbegriffe, Definitionen, Rechtsvorschriften
  • Ausführer im Zollrecht und im Außenwirtschaftsrecht
  • Zusammenhänge Zoll, BAFA, Abgrenzung der US-Re-Exportkontrolle
  • Länderbezogene Exportkontrolle und Genehmigungscodierungen
  • Personenbezogene Exportkontrolle

Schwerpunkt: Güterbezogene Exportkontrolle 

  • EU-Dual-Use-VO, Ausfuhrliste, Anti-Folter-VO
  • Umgang mit dem Umschlüsselungsverzeichnis und mit dem EZT-Online, Ermittlung der korrekten Genehmigungscodierungen (3LNA/81, Y901, Y906 etc.), Abwicklung in ATLAS
  • Kenntnisbegriff, kritische Endverwendungen, catch-all-Klauseln, „Red Flags“
  • Exkurs: Elektronische Medien (Downloads, Uploads, Serverbereitstellung, Cloud Computing), Ersatzteillieferungen, Warenzusammenstellungen, Handels- und Vermittlungsgeschäfte, Dienstleistungen, Technologietransfer
  • Einzelgenehmigungen, Allgemeine Genehmigungen, Nullbescheide, Auskunft zur Güterliste

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

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Industrie- und Handelskammer Erfurt
Arnstädter Str. 34
99096 Erfurt
0361 34840