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Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern - Systematik, Prüfung und Dokumentation

Veranstaltungsdetails

Die Europäische Union hat gegen verschiedene Länder Teilembargos erlassen. Deren Anwendbarkeit sind von jedem Ausführer vor jeder Ausfuhr zu prüfen. Je nach Land können diese Embargos unterschiedliche Ausprägungen haben – von Personenlistungen über Waren bis hin zu Technologietransfer und mehr. Eventuelle Verstöße gegen Embargovorschriften können seitens der Behörden ordnungs- und strafrechtlich geahndet werden. 

Das Online-Seminar zeigt zunächst die systematischen Grundzüge von länderbezogenen Embargomaßnahmen auf. Im Überblick werden sämtliche aktuellen Embargos aufgezeigt und Hilfsmittel zur länderbezogenen Prüfung bereitbestellt. Gemeinsam werden mit den Teilnehmern beispielhaft verschiedene Länderembargos analysiert und es werden Maßnahmen zur Prüfung, Überwachung und Dokumentation erläutert. 

Inhalte: 

  • Überblick: Embargos
  • Was ist ein Embargo? Wie und von wem werden Embargos erlassen?
  • Arten von Embargomaßnahmen
  • Totalembargos, Teilembargos, Waffenembargos)
  • Der Begriff der „positiven Kenntnis“ und Frühwarnhinweise („Red Flags“)
  • Welche Vorschriften sind neben den Embargoregelungen zu beachten?
  • Betroffener Güterkreis (Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter, Nukleartechnik, sonstige Güter)
  • Betroffene Handlungen (Ausfuhr / Verbringung / Lieferung/ Verkauf, technische Unterstützung, Einfuhren und Durchfuhren)
  • Finanzsanktionen und Umgang mit Sanktionslistentreffern 
  • Altvertragsklauseln und andere Ausnahmetatbestände
  • Allgemeine Genehmigungen im Embargofall
  • Beispiele: Embargomaßnahmen gegen die Türkei, China, Tunesien
  • Beispiel: Russland-Embargo (Intensiv)
  • Beispiel: Iran-Embargo (Intensiv)

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 04.04.2024
    9:00 - 12:30 Uhr
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Industrie- und Handelskammer Erfurt
Arnstädter Str. 34
99096 Erfurt
0361 34840