Informationsveranstaltung zur Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie
Veranstaltungsdetails
Informationsveranstaltung zur Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie
Die Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie gilt seit dem 01.01.2023. Grundlage ist die Änderung des Verpackungsgesetzes. Seitdem sind gastronomische Betriebe wie Restaurants, Imbisse und Caterer verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten. Kleine Betriebe müssen es ermöglichen, von der Kundschaft mitgebrachte Gefäße zu befüllen. Die Mehrwegangebotspflicht soll dazu dienen, das Verpackungsmüllaufkommen zu verringern und so die Umwelt zu schonen.
Wir laden Sie recht herzlich zu einer Informationsveranstaltung ein, um mit Ihnen über Lösungsansätze, die praktikable Handhabung und gute bestehende Umsetzungsbeispiele in Erfurter Betrieben zum Mehrwegangebot zu sprechen.
Veranstalter:Stadt Erfurt und die IHK Erfurt
Gesprächspartner:
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Erfurt
- Umweltamt der Stadt Erfurt
- IHK Erfurt
- Gastronomen
- Initiative "Mission Mehrweg"
Weitere Informationen zum Thema Mehrwegpflicht ab 2023 finden Sie auch auf der Webseite der thüringenweiten Initiative Mission Mehrweg