Nr. 13630

Warenursprung und Präferenzen / Lieferantenerklärungen

Veranstaltungsdetails

Die rechtmäßige Ausfertigung von Lieferantenerklärungen durch den Hersteller, Importeur oder den Zwischenhändler ist an (komplizierte) Voraussetzungen gebunden, die zuvor geprüft werden müssen. Zulieferfirmen für den Exportbereich sollten deshalb die Präferenzursprungsvorschriften beherrschen, wenn sie sich nicht Schadenser-satzansprüchen wegen falscher Erklärungen der belieferten Exporteure aussetzen wollen. Ebenso sind Warenempfänger verpflichtet, eingehende Lieferantenerklärungen zu prüfen, bevor die Daten ggf. in das unternehmenseigene Warenwirtschaftssystem eingepflegt werden oder eine Neuausfertigung für Kunden erfolgt.

Vom Mai 2016 bis jetzt wurde durch die EU-Verordnung zum Unionszollkodex (UZK) der Wortlaut, die Fußnoten sowie die Fristen für die Gültigkeitsdauer zur Lieferantenerklärung angepasst. Die Zollverwaltung publizierte eine aktualisierte Zolldienstvorschrift zur Lieferantenerklärung. Die EU vereinbarte im Jahr 2016 neue einseitige (Ghana) bzw. beidseitige Präferenzabkommen (Ukraine, Kosovo, Cote d´Ivoire, südliche Afrika-Staaten/SADC). Nach der beidseitigen Vereinbarung mit Kanada, Japan, Singapur und zuletzt Vietnam sollen noch weitere Abkommen folgen.

Aus den Inhalten:

  • Einführung in das aktuelle Ursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union
  • Sinn und Zweck sowie Einsatzgebiete von Lieferantenerklärungen
  • Systematik der Präferenzursprungsregeln als Voraussetzung für die Erstellung einer Lieferantenerklärung nach dem     Durchführungsrechtsakt zum Unionszollkodex, vermittelt anhand von Praxissachverhalten sowie zusätzlich mit Beispielen aus dem Teilnehmerkrei 
  • Vollständiges Gewinnen und Herstellen 
  • Ausreichende, sog. ursprungsbegründete Be- und Verarbeitungen (Listenbedingungen) 
  • Minimalbehandlungen

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 05.12.2023
    09:00-17:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Mitarbeiter/ -innen mit Vorkenntnissen im Exportgeschäft sowie Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr, Sachbearbeiter in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung, die mit der Erstellung von Ursprungspapieren betraut sind

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Industrie- und Handelskammer
Erfurt
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