Recht und Steuern

Grundbegriffe des Gewerblichen Rechtsschutzes

Gebrauchsmuster
Ein Gebrauchsmuster ist ein auf eine Erfindung (außer Verfahren) mit neuen technischen Merkmalen erteiltes gewerbliches Schutzrecht. Wichtigste Rechtsnorm ist das Gebrauchsmustergesetz (GbmG) vom 28. August 1986. Vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen sind die gleichen Kategorien von Erfindungen wie beim Patentschutz ( Patentrecht). Anforderungen an ein Gebrauchsmuster sind Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit. Wegen der verringerten Anforderungen gegenüber dem Patent wird das Gebrauchsmuster auch als "Kleines Patent" bezeichnet. Eine Recherche vor Anmeldung der Erfindung als Gebrauchsmuster wird empfohlen. Die Schutzdauer beträgt 3 Jahre ab Anmeldetag; sie kann zunächst um 3 Jahre und dann um jeweils 2 weitere Jahre bis auf maximal 10 Jahre verlängert werden.

Design
Das eingetragene Design schützt die äußere Erscheinungsform, d. h. die Farb- und Formgestaltung, von Produkten. Die Anmeldung des Designs erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), das nur eine eingeschränkte Sachprüfung vornimmt. Der Designschutz beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Eine Verlängerung für jeweils fünf Jahre bis zu einem Zeitpunkt von insgesamt 25 Jahren ist möglich.

Marken
Marken kennzeichnen Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens und sollen sie somit von Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidbar machen. Voraussetzungen für den Schutz einer nationalen Marke ist deren Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab Anmeldetag und kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden.

Die Anmeldung erfolgt formgebunden beim Deutschen Patent- und Markenamt München (nationale Anmeldung), beim Europäischen Markenamt Alicante/Spanien (europäische Anmeldung) oder bei WIPO Genf (Anmeldung mit Schutzerstreckung auf ausgewählte Staaten).

Patente
Ein Patent ist ein auf eine technische Erfindung erteiltes gewerbliches Schutzrecht. Anforderungen an ein Patent sind Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit. Eine Recherche vor Patentanmeldung wird empfohlen. Die Schutzdauer beträgt 20 Jahre ab Anmeldetag (nicht verlängerbar). Die Vertretung durch einen Patentanwalt oder auf diesem Gebiet tätigen Rechtsanwalt ist möglich; bei internationalen Anmeldungen besteht Anwaltspflicht.

Urheberrecht
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für alle Urheberrechtsstreitsachen ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.