Recht und Steuern

Neue Grundsteuer – Handlungsbedarf für Immobilieneigentümer

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Reglungen für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter alle Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022 neu. Was jetzt schon zu tun ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherige Berechnungsmethode der Grundsteuer anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und zugleich eine gesetzliche Neuregelung zur Grundsteuer bis Ende 2019 gefordert.
Mit Zustimmung des Bundesrates hat der Bundestag im November 2019 das Grundsteuerreformgesetz beschlossen und das sogenannte Bundesmodell geschaffen. Von der im Gesetz enthaltenen Möglichkeit der Bundesländer, ein eigenes Modell einzuführen (Öffnungsklausel), hat der Freistaat Thüringen keinen Gebrauch gemacht.
Die neuen Regelungen sind ab dem 1. Januar 2025 anwendbar. Bis dahin gilt das bisherige Recht fort.
Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke neu.
Um die Bewertung durchführen zu können, müssen Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken bis spätestens zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Möglichkeit der Erklärungsabgabe über ELSTER wird ab dem 1. Juli 2022 eröffnet. Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt, das unter www.elster.de beantragt werden kann. Bereits bestehende Benutzerkonten, z. B. für die Einkommensteuererklärung, können auch für Zwecke der Grundsteuer verwendet werden.
Im Frühjahr 2022 soll jeder Eigentümer ein Informationsschreiben erhalten, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen zur Grundsteuerreform und der Verpflichtung zur Erklärungsabgabe hervorgehen.
Weitere Informationen veröffentlichen das Bundesministerium der Finanzen und die Finanzverwaltung des Freistaats Thüringen.