ELStAM - Die Elektronische Lohnsteuerkarte kommt
Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient: Zum Januar 2013 startet das elektronische Verfahren, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viel Bürokratie und Zeit einsparen soll. So müssen die Daten der Mitarbeiter wie zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge künftig nicht mehr per Hand erfasst werden. Auch Veränderungen, etwa nach der Geburt eines Kindes, werden durch monatliche Änderungslisten elektronisch bereitgestellt - das soll Unternehmen spürbar entlasten und Verwaltungskosten senken.
Schon jetzt laufen die Vorbereitungen: Seit dem 1. November 2012 (spätestens Ende 2013) können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in dem neuen Verfahren anmelden. Dazu ist eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat unter www.elsteronline.de notwendig. Dies entfällt, wenn ein Steuerberater diese Aufgaben übernimmt.
Als erstes melden Arbeitgeber ihre Beschäftigten für das „ELStAM-Verfahren“ (ELStAM = Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) an. Ist diese Hürde genommen, werden künftig die Informationen rein elektronisch übermittelt.
Ein wichtiger Tipp der Finanzbehörden: Zu Beginn des neuen Verfahrens sollten alle Beteiligten die Merkmale für den Lohnsteuerabzug genau prüfen - das ist wichtig, damit auch ab Januar 2013 die Gehaltsabrechnung stimmt. Die Prüfung können die Arbeitnehmer bereits jetzt durch Abfrage Ihrer ELStAM im ElsterOnlinePortal (www.elsteronline.de) durchführen.
Ergeben sich Unstimmigkeiten bei den Daten, müssen sich die Arbeitnehmer an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die von diesem ausgestellten „Besonderen Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug“ können bis zur Korrektur der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale dem Steuerabzug zu Grunde gelegt werden.
Zu Ihrer Information sowie zur Information Ihrer Arbeitnehmer bieten wir folgende Unterlagen zum Download an:
- Faltblatt des Bundesministeriums der Finanzen zur Einführung der ELStAM (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 166 KB)
- Pressemeldung des Bundesministeriums der Finanzen zur Beantragung der Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 50 KB)
- Anschreiben zur Information der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zur Beantragung eines Freibetrags für das Kalenderjahr 2013 (Vorlage) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB)