Recht und Steuern

Digi-AfA auch für Bilanzierende

BMF stellt klar: auch bilanzierende Unternehmen können losgelöst von der Handelsbilanz die Digi-AfA nutzen.
Mit Antwortschreiben vom 26. April 2022 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auf Fragen der Spitzenverbände der Wirtschaft zur Anwendung der einjährigen Nutzungsdauer von Computerhard- und Software geantwortet.
BMF-Schreiben aus Februar 2021 unklar für Bilanzierende
Am 26. Februar 2021 hatte das BMF erstmals zur Möglichkeit der einjährigen Nutzungsdauer von Computerhardware und Software Stellung genommen. Damit sollte der diesbezügliche Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 19. Januar 2021 umgesetzt werden. Ein neues Schreiben des BMF vom 22. Februar 2022 hat aufgekommene Fragen aufgegriffen. Hierzu hatten die Spitzenverbände eine Eingabe an das BMF gerichtet, auf die das BMF nun mit Schreiben vom 26. April 2022 geantwortet hat.
BMF klärt nun auf
Im Ergebnis soll zwischen wirtschaftlicher und technischer Nutzungsdauer unterschieden werden und damit eine Abweichung zur Handelsbilanz gerechtfertigt sein. Nach der Rechtsauffassung des BMF können daher bei den im BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 definierten Wirtschaftsgütern auch Bilanzierende von der Möglichkeit einer verkürzten Abschreibungsdauer profitieren.