Recht und Steuern

Anwendungsschreiben zur Körperschaftsteuer-Option

Am 10. November 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Anwendungsschreiben zur Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften veröffentlicht.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25. Juni 2021 wurde unter anderem § 1a in das Körperschaftsteuergesetz (KStG) eingefügt. § 1a KStG eröffnet Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit, sich auf Antrag wie eine Körperschaft besteuern zu lassen. Hierzu hat das BMF am 10. November 2021 ein Anwendungsschreiben veröffentlicht.
Gegenüber dem Entwurf des BMF-Schreibens wurde nun in Randnummer (Rn) 2 klarstellend aufgenommen, dass auch vermögensverwaltend tätige Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaftsteuer optieren können. Zudem sieht Rn 7 jetzt eine Nachweismöglichkeit der persönlichen Voraussetzungen der Körperschaftsteuer-Option für Gesellschaften ohne inländische Einkünfte vor. Rn 55 stellt nun klar, dass eine etwaige bestehende ertragsteuerliche Organschaft diese im Falle der Option fortgeführt wird; die Option setzt die Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages nicht neu in Gang.