Sie befinden sich auf der Seite der IHK Erfurt.
Möchten Sie diese Seite in einem Cookie als Ihre Heimat-IHK setzen?
Sie befinden sich auf der Seite der IHK Erfurt.
Bisher ist die als Ihre Heimat-IHK hinterlegt. Wollen Sie die Seite der IHK Erfurt in einem Cookie
als Ihre neue Heimat-IHK setzen?
Sie werden zum Angebot der weitergeleitet.
Nr. 1578
Recht und Steuern
Firmenrecht, Handelsregister
Ein einprägsamer Firmenname ist ein wichtiger Schritt zu einer erfolgreichen Selbständigkeit.
Die Industrie- und Handelskammern werden von den Registergerichten grundsätzlich zu Handelsregistereintragungen bei Neuanmeldungen, Firmenänderungen, Änderungen des Unternehmensgegenstandes, Rechtsform- und Inhaberwechseln oder Sitzverlegungen gehört. Die IHK Erfurt erstattet hierzu gemäß §§ 380 ff. FamFG, § 23 HRV gutachterliche Stellungnahmen.
Das Handelsregister (HR) ist ein öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute. Es legt für den Geschäftsverkehr die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Einzelkaufleute, der Personen- und Kapitalgesellschaften offen.
Durch die Mitwirkung der IHK wird die Wirtschaftsnähe jeder Entscheidung bei der Handelsregistereintragung gesichert.
Grundsätzliches zur Firmenführung:
Nur Kaufleute sind berechtigt, eine Firma zu führen (§§ 17 ff. HGB).
Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen (§ 18 Abs. 1 HGB).
Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Auch nach der Handelsrechtsreform ist nicht jede gewünschte Firmenbezeichnung zulässig und damit eintragungsfähig.
Die geplante Firmenbezeichnung sollte schon vorab mit der IHK abgestimmte werden, um nachträgliche Beanstandungen und kostspielige Änderungen zu vermeiden und so die Eintragung ins Handelsregister ggf. zu beschleunigen.