Recht und Steuern

Gewerbeuntersagungsverfahren

Ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, hat er Verbindlichkeiten beim Finanzamt oder der Krankenkasse, kann eine Gewerbeuntersagung erfolgen. Die zuständige Behörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, führt das Gewerbeuntersagungsverfahren durch.
Wir beraten Sie in Bezug auf das Verfahren und zu Möglichkeiten der Abwendung der Gewerbeuntersagung.